Soldaten stehen nebeneinander beim Antreten
© Bundeswehr/Carsten Kahle
KategorieAktuelles

Initiative der Ministerin zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung

Die Bundesregierung hat am 10. Februar den von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt die Bundesregierung auf Initiative der Ministerin, eine Rechtsgrundlage im Soldatengesetz zu schaffen, um eine zeitlich und inhaltlich intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten durchführen zu können, die in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen in der Bundeswehr sind. Damit wird der Erfahrung Rechnung getragen, dass die derzeit verfügbaren Instrumente der Sicherheitsüberprüfung für besondere Verwendungen der Ergänzung bedürfen.

Verkürzung der Überprüfungsintervalle

Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung gibt ausschließlich eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt des Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung wieder. Nach Paragraf 17 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ist in der Regel

Diese Abstände werden dem Gefahrenpotential nicht gerecht, das aus bestimmten Verwendungen und deren Wirkfähigkeiten resultiert. So werden die in Verwendungen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen eingesetzten Soldatinnen und Soldaten im besonderem Maße in herausragenden militärischen Fertigkeiten und Fähigkeiten, etwa Kampftechniken, Methoden der Informationsbeschaffung, der Infiltration und der Sabotage sowie der militärischen Taktik und zur Führung von Cyberoperationen, qualifiziert und in Übung gehalten. Verwendungen, in denen derartige Qualifizierungen und Kenntnisse gefordert sind, sind daher als ganz besonders sicherheitsempfindlich zu qualifizieren.  Die Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen werden in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.

Zwischen den Maßnahmen einer Sicherheitsüberprüfung eintretende sicherheitserhebliche Erkenntnisse konnten nicht immer zeitgerecht erkannt werden. Für diesen besonderen Personenkreis ist es jedoch unverzichtbar, dass sicherheitserhebliche Erkenntnisse schneller in die fachliche Bewertung mit einbezogen werden können. Es ist daher erforderlich, den zeitlichen Abstand von fünf Jahren zu verkürzen und die Aktualisierung der Sicherheitserklärung nach 30 Monaten sowie die Wiederholungsprüfung nach Ablauf von fünf Jahren durchzuführen.

Besonderes Vertrauen des Dienstherrn: Intensivierte Prüfung

Soldatinnen und Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen müssen das besondere Vertrauen des Dienstherrn genießen. Sie unterliegen für die Wahrnehmung von herausragenden Funktionen einer strengen Auswahl. Dies muss sich auch in der Qualität der für sie geltenden Sicherheitsüberprüfung widerspiegeln.

Im Gegensatz zu der einfachen und der erweiterten Sicherheitsüberprüfung werden bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen Referenz- und Auskunftspersonen der betroffenen Person durch die mitwirkende Behörde befragt und damit das soziale Umfeld überprüft. Die Maßnahmen kommen auch bei der intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten zum Tragen.

Für die intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen ist zudem die Befragung der zu überprüfenden Soldatinnen und Soldaten als auch alternativ oder zusätzlich weiterer Personen vorgesehen, soweit deren schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen. Ferner wird im Internet und in Sozialen Medien nach Auffälligkeiten zu den zu überprüfenden Soldatinnen und Soldaten recherchiert.  

Einfache Sicherheitsüberprüfung auch für Reservisten

Ferner schafft das Gesetz eine Rechtsgrundlage im Reservistengesetz, auf der die Bundeswehr auch bei Reservistinnen und Reservisten eine einfache Sicherheitsüberprüfung durchführen kann, um auszuschließen, dass Reservistinnen und Reservisten im Rahmen einer Dienstleistung bei der Bundeswehr Zugang zu Waffen und Munition haben, bei denen sicherheitserhebliche Erkenntnisse dagegen sprechen. Die Sicherheitsüberprüfung wird für Reservistinnen und Reservisten gelten, die aufgrund einer Beorderung zu einer Dienstleistung bestimmt sind, oder mit oder ohne Beorderung zu einer Dienstleistung herangezogen werden sollen.

Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzesentwurf nun in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

von Jörg Fleischer

Mehr zum Thema

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung