Die Bundesregierung hat am 10. Februar den von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt die Bundesregierung auf Initiative der Ministerin, eine Rechtsgrundlage im Soldatengesetz zu schaffen, um eine zeitlich und inhaltlich intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten durchführen zu können, die in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen in der Bundeswehr sind. Damit wird der Erfahrung Rechnung getragen, dass die derzeit verfügbaren Instrumente der Sicherheitsüberprüfung für besondere Verwendungen der Ergänzung bedürfen.
Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung gibt ausschließlich eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt des Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung wieder. Nach Paragraf 17 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ist in der Regel
Diese Abstände werden dem Gefahrenpotential nicht gerecht, das aus bestimmten Verwendungen und deren Wirkfähigkeiten resultiert. So werden die in Verwendungen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen eingesetzten Soldatinnen und Soldaten im besonderem Maße in herausragenden militärischen Fertigkeiten und Fähigkeiten, etwa Kampftechniken, Methoden der Informationsbeschaffung, der Infiltration und der Sabotage sowie der militärischen Taktik und zur Führung von Cyberoperationen, qualifiziert und in Übung gehalten. Verwendungen, in denen derartige Qualifizierungen und Kenntnisse gefordert sind, sind daher als ganz besonders sicherheitsempfindlich zu qualifizieren. Die Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen werden in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.
Zwischen den Maßnahmen einer Sicherheitsüberprüfung eintretende sicherheitserhebliche Erkenntnisse konnten nicht immer zeitgerecht erkannt werden. Für diesen besonderen Personenkreis ist es jedoch unverzichtbar, dass sicherheitserhebliche Erkenntnisse schneller in die fachliche Bewertung mit einbezogen werden können. Es ist daher erforderlich, den zeitlichen Abstand von fünf Jahren zu verkürzen und die Aktualisierung der Sicherheitserklärung nach 30 Monaten sowie die Wiederholungsprüfung nach Ablauf von fünf Jahren durchzuführen.
Soldatinnen und Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen müssen das besondere Vertrauen des Dienstherrn genießen. Sie unterliegen für die Wahrnehmung von herausragenden Funktionen einer strengen Auswahl. Dies muss sich auch in der Qualität der für sie geltenden Sicherheitsüberprüfung widerspiegeln.
Im Gegensatz zu der einfachen und der erweiterten Sicherheitsüberprüfung werden bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen Referenz- und Auskunftspersonen der betroffenen Person durch die mitwirkende Behörde befragt und damit das soziale Umfeld überprüft. Die Maßnahmen kommen auch bei der intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten zum Tragen.
Für die intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen ist zudem die Befragung der zu überprüfenden Soldatinnen und Soldaten als auch alternativ oder zusätzlich weiterer Personen vorgesehen, soweit deren schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen. Ferner wird im Internet und in Sozialen Medien nach Auffälligkeiten zu den zu überprüfenden Soldatinnen und Soldaten recherchiert.
Ferner schafft das Gesetz eine Rechtsgrundlage im Reservistengesetz, auf der die Bundeswehr auch bei Reservistinnen und Reservisten eine einfache Sicherheitsüberprüfung durchführen kann, um auszuschließen, dass Reservistinnen und Reservisten im Rahmen einer Dienstleistung bei der Bundeswehr Zugang zu Waffen und Munition haben, bei denen sicherheitserhebliche Erkenntnisse dagegen sprechen. Die Sicherheitsüberprüfung wird für Reservistinnen und Reservisten gelten, die aufgrund einer Beorderung zu einer Dienstleistung bestimmt sind, oder mit oder ohne Beorderung zu einer Dienstleistung herangezogen werden sollen.
Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzesentwurf nun in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Inhalte teilen via