Ein bewaffneter Soldat spricht zu seinen Kameraden im Gelände
© Bundeswehr/Jana Neumann
KategorieVerteidigungshaushalt

Kabinett einigt sich auf mehr Geld und Sondervermögen für die Bundeswehr

Der Bund bewirtschaftet auch die Finanzmittel für die Bundeswehr derzeit im Rahmen der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung. Das Bundeskabinett gab nun grünes Licht für den Haushalt 2022. Es beriet zudem über die Eckwerte für den Etat 2023, den Finanzplan bis 2026 und ein Sondervermögen der Bundeswehr.

Regulär endet das Haushaltsverfahren mit der abschließenden Beschlussfassung im Dezember eines jeden Jahres. Aufgrund der Bundestagswahl im September 2021 war das nicht mehr gelungen. Nach dem Prinzip der Diskontinuität müssen aber in der alten Legislaturperiode nicht mehr verabschiedete Gesetzentwürfe nochmals aufgelegt werden. Dies gilt für alle Vorhaben, über die der Deutsche Bundestag nicht mehr im ordentlichen Verfahren abschließend beraten konnte. So auch für den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022.

Etat über 50 Milliarden Euro

Der Krieg in der Ukraine zeige eindringlich, wie wichtig militärische Stärke ist, um unsere Freiheit in Europa zu schützen, betonte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht. Sicherheit habe einen Preis – auch für die Ausrüstung der Bundeswehr. Bereits für den Verteidigungsetat 2022 sollen deshalb mehr als 50 Milliarden Euro veranschlagt werden. Die vorgesehenen 50,3 Milliarden Euro entsprechen einem Plus von 7,3 Prozent gegenüber dem Haushalts-Soll des Jahres 2021.

Das neu einzurichtende Sondervermögen der Bundeswehr in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro wird ebenfalls einen signifikanten Beitrag dazu leisten, Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit der Bundeswehr weiter zu festigen. In Verbindung mit der Stärkung des originären Etats sollen die Verteidigungsausgaben dadurch auf über zwei Prozent der Wirtschaftsleistung der Bundesrepublik, also des sogenannten Bruttoinlandsproduktes, ansteigen.

Aus diesem Sondervermögen könnten festgelegte überjährige Großvorhaben wie zum Beispiel die Tornado-Nachfolge finanziert und mit hoher Priorität auch die persönliche Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten verbessert werden. Mit umfassenden Investitionen soll die Bundeswehr voll ausgestattet und zu einer leistungsfähigen, hochmodernen Armee ausgebaut werden. Das Ziel ist klar: Deutschland als starker militärischer Kooperationspartner und europäischer Kräfteverstärker in der NATONorth Atlantic Treaty Organization und EUEuropäische Union.

Ein Balkendiagramm zeigt die Entwicklung des Verteidigungshaushalts von 2014 bis 2022

Für das Haushaltsjahr 2022 sind mehr als 50 Milliarden eingeplant. In der mittelfristigen Finanzplanung ist eine Verstetigung auf diesem Niveau vorgesehen.

© Bundeswehr

Deutlich über bisherigem Niveau

Vor diesem Hintergrund hat die neue Bundesregierung auch die Beträge für die mittelfristige Finanzplanung erhöht und dazu verbindliche Eckwerte für den Verteidigungshaushalt 2023, den Einzelplan 14, festgelegt. Um die Bundeswehr zeitgemäß aufzustellen, soll der Etat gegenüber dem geltenden Vierjahres-Finanzplan ab 2023 durchgängig mit 50,1 Milliarden jährlich hinterlegt werden. Damit liegt er deutlich über dem Niveau bisheriger Planungen und trägt der neuen Bewertung der sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands Rechnung. Insgesamt ergibt sich ein Plus von rund 12,4 Milliarden Euro im Vergleich zum geltenden Finanzplan.

Das weitere Verfahren

Die Ministerin hebt hervor: „Auch in der Frage, welche Ausrüstung wir mit unseren neuen Möglichkeiten beschaffen, werde ich mich eng mit dem Bundestag abstimmen. Das ist mir ein ganz wichtiges Anliegen! Denn die Bundeswehr ist und bleibt Parlamentsarmee. Die Verantwortung für die Zukunft der Bundeswehr tragen wir alle.“

Die Gesetzentwürfe, also der zweite Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 und die Entwürfe für gesetzliche Regelungen zum Sondervermögen, werden nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Im Sommer könnten sie beschlossen werden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 würde dann auch die vorläufige Haushaltsführung enden.

von Christina Moritz

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