Soldatinnen und Soldaten von Heer, Luftwaffe und Marine stehen angetreten beim Feierlichen Gelöbnis
© Bundeswehr/Sebastian Wilke
KategorieVerteidigungshaushalt

Kabinett beschließt Entwurf des Verteidigungsetats 2022 und Finanzplan bis 2025

Das Bundeskabinett hat am 23. Juni in Berlin den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 und den Finanzplan des Bundes bis 2025 beschlossen. Das Wachstum der Verteidigungsausgaben soll sich weiter fortsetzen und das Budget 2022 insgesamt 50,3 Milliarden Euro erreichen. Damit können vor allem wichtige Rüstungsprojekte realisiert werden.

Im Jahr 2022 soll der Verteidigungshaushalt gegenüber 2021 um rund 3,4 Milliarden Euro auf etwa 50,3 Milliarden Euro steigen. Damit zeichnet sich der geplante Verteidigungshaushalt 2022, für den das Kabinett nun grünes Licht gegeben hat, durch Steigerungen in nahezu allen Ausgabebereichen gegenüber dem Haushalt 2021 aus.

„Verteidigungshaushalt ist ein Fürsorgehaushalt“

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat in ihrer dritten Grundsatzrede am 18. Juni 2021 an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg darauf hingewiesen, dass dies sehr viel Geld sei – aber dennoch nötig. Denn der Verteidigungshaushalt ist der „Haushalt für das Leben in Frieden und Freiheit“, so die Ministerin.

Sie betonte im Hinblick auf den nun beschlossenen Etat für 2022 von rund 50,3 Mrd. Euro: „Für mich ist klar: Der Verteidigungshaushalt ist ein Fürsorgehaushalt!“ Der Etat sichere die Rechte künftiger Generationen. „Er ist ein Anzeichen dafür, ob wir es mit dem Recht auf Zukunft, das heute oft beschworen wird, wirklich ernst meinen“, sagte Kramp-Karrenbauer. „Unsere Soldatinnen und Soldaten können mehr sein als nur die Verteidiger unseres Landes. Sie können im wahrsten Sinne des Wortes Zukunftsträger für Deutschland sein“, unterstrich die Ministerin.

Rüstungsbeschaffung und Digitalisierung

Mit dem Etat 2022 kann dem Bedarf der Bundeswehr besonders in den Bereichen Rüstungsbeschaffung und Digitalisierung Rechnung getragen werden. Der Etat ermöglicht die Fortsetzung der laufenden, wichtigen Rüstungsprojekte. Zudem ist die Finanzierung aller Rüstungsprojekte sichergestellt, die dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur heutigen Beschlussfassung vorliegen.

Verbesserungen im Personalhaushalt

Sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich sind eine Vielzahl an Verbesserungen im Personalhaushalt vorgesehen. Die neue Veranschlagungsstärke der Bundeswehr liegt bei 176.500 Soldatinnen und Soldaten. Die Zahl der freiwillig Wehrdienstleistenden bleibt bei 12.500, die der Reservistendienstleistenden bei 4.500.

Verpflichtungen gegenüber NATONorth Atlantic Treaty Organization und EUEuropäische Union

Mit dem Kabinettsbeschluss zum Verteidigungsetat 2022 sowie dem Finanzplan des Bundes bis 2025 bekennt sich die Bundesregierung zu ihren internationalen Verpflichtungen gegenüber der NATONorth Atlantic Treaty Organization und der Europäischen Union. Ministerin Kramp-Karrenbauer unterstrich in diesem Zusammenhang, ein steigender Haushalt sei auch notwendig, da „angesichts neuer, moderner Bedrohungen massiv in modernste Verteidigung investiert werden muss. Verteidigung wird künftig viel teurer sein, weil sie viel anspruchsvoller wird“.

Internationale Rüstungsprojekte

Mit dem beschlossenen Budget können unter anderem das Luftkampfsystem Future Combat Aircraft System (FCASFuture Combat Air System), ein Vorhaben multinationaler Rüstungskooperation, und das U-Boot der Klasse 212 Common Design sowie der Lenkflugkörper Naval Strike Missile Block 1A umgesetzt werden. Weiterhin kann die luftgestützte, signalerfassende Aufklärung PEGASUSPersistant German Airborne Surveillance System (PErsistent German Airborne SUrveillance System) vorangebracht werden. Die veralteten Flottendienstboote sollen ersetzt werden. Darüber hinaus ist die Beschaffung weiterer Flugzeuge zur U-Boot-Abwehr geplant.

Das weitere Verfahren

Zum Ende der Legislaturperiode unterliegt der Entwurf für das Haushaltsjahr 2022 der „Diskontinuität“. Das heißt, nach der Bundestagswahl im September muss die neue Bundesregierung einen neuen, den sogenannten zweiten Regierungsentwurf beschließen und in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einbringen. Der Deutsche Bundestag wird den Haushalt 2022 dadurch voraussichtlich erst bis Mitte 2022 abschließend beraten und beschließen können.

von Jörg Fleischer

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