Ein Soldat schießt im Stehen mit einem Gewehr, mehrere Soldaten stehen um ihn herum
© Bundeswehr/Tom Twardy
KategorieAktuelles

Bundestag beschließt intensivierte Sicherheitsüberprüfung

Das Soldatengesetz wird um eine intensivere erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen ergänzt. Auch das Reservistengesetz wird geändert, sodass künftig grundsätzlich auch Reservistinnen und Reservisten einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.

Auf Initiative der Verteidigungsministerin wird das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMADBundesamt für den Militärischen Abschirmdienst) künftig häufiger und intensiver Soldatinnen und Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen überprüfen. So sollen nach dem nun beschlossenen Gesetz Personen aus Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen abgelöst werden oder erst gar keinen Zugang dazu erhalten, falls Erkenntnisse vorliegen, die einer solchen Verwendung entgegenstehen, etwa extremistische Tendenzen, terroristische Aktivitäten oder Gewaltgeneigtheit.

Soldatinnen und Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen müssen das besondere Vertrauen des Dienstherrn genießen. Sie unterliegen für die Wahrnehmung von herausragenden Funktionen einer strengen Auswahl. Dies muss sich auch in der Qualität der für sie geltenden Sicherheitsüberprüfung widerspiegeln.

Zeitlich und inhaltlich intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung

Eine Sicherheitsüberprüfung stellt ausschließlich eine Momentaufnahme dar. Daher werden in Zukunft die Überprüfungsintervalle verkürzt, um auf sicherheitserhebliche Erkenntnisse schneller reagieren zu können. Nach 30 Monaten soll die Sicherheitserklärung aktualisiert und nach fünf Jahren eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden. Die sonst üblichen Intervalle werden damit halbiert.

Außerdem schafft das Gesetz eine Rechtsgrundlage im Reservistengesetz, die der Bundeswehr grundsätzlich erlaubt, auch Reservistinnen und Reservisten einer einfachen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Reservistinnen und Reservisten, bei denen sicherheitserhebliche Erkenntnisse von Belang vorliegen, Zugang zu Waffen und Munition in der Bundeswehr bekommen.

von Barbara Gantenbein

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