Ministerin Lambrecht spricht in die Mikrofone von Pressevertretern. Im Hintergrund das Logo des Deutschen Bundestages.
© Bundeswehr/Jörg Volland
KategorieAktuelles

Ausrüstung der Truppe soll schnellstmöglich verbessert werden

Die Bundeswehr beabsichtigt, ihre Beschaffungsverfahren wegen des Krieges in der Ukraine zu beschleunigen. In Zukunft sollen Ausnahmen vom europäischen Vergaberecht gelten. Zudem werden Gesetzesänderungen zur Flexibilisierung des Vergaberechtes vorangebracht. Investitionen bis zu 5.000 Euro sollen künftig ohne Ausschreibung vergeben werden.

Ziel der einzuleitenden Maßnahmen sei es, die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr schnell zu verbessern. Das sagte Ministerin Christine Lambrecht am Montagnachmittag im Verteidigungsausschuss des Bundestages. Der Verteidigungsausschuss war zu einer Sondersitzung zusammengetreten, um die Maßnahmen gemeinsam mit Lambrecht abzustimmen. Lambrecht betonte, dass diese enge Abstimmung mit dem Parlament für sie maßgeblich und der politische Schulterschluss angesichts des ungeheuerlichen Verhaltens des Putin-Regimes dringend geboten sei.

Parlamentarier und Ministerin kamen überein, dass aufgrund der aktuellen Bedrohungslage an der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Ostflanke die Landes- und Bündnisverteidigung effektiver und effizienter gestaltet werden müsse. Die Ausrüstung der Streitkräfte müsse so schnell wie möglich verbessert werden.

Mit Priorität ist die Verbesserung der persönlichen Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten beispielsweise durch die Beschaffung von zusätzlichen Schutzwesten, Helmen, Nachtsichtgeräten und digitalen Funkgeräten anzugehen. Aber auch die Beschaffung eines schweren Transporthubschraubers, eines Nachfolgers des Tornado-Kampfjets und bewaffneter Drohnen sind Projekte, auf die man sich im Koalitionsvertrag geeinigt hatte.

Verkürzung von Vergabeverfahren

Das erfordert eine Beschleunigung der Beschaffungsverfahren der Bundeswehr. Lambrecht informierte den Verteidigungsausschuss über das nun beabsichtigte Vorgehen: Zum einen werden die Ausnahmetatbestände vom europäischen Vergaberecht nach Artikel 346 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wo immer möglich, genutzt. Diese Ausnahmetatbestände können ohne Änderung bestehender Rechtsvorschriften oder Abstimmungen mit EUEuropäische Union-Organen zur Anwendung kommen und für die Beschaffung von klassischen Militärgütern geltend gemacht werden.

Begründet wird dies damit, dass die Vergaberegeln wegen der derzeitigen Sicherheitslage in Osteuropa den Sicherheitsinteressen Deutschlands entgegenstehen. Neue Beschaffungsverträge für Militärgüter können so geschlossen werden, ohne gegen europäisches Recht – insbesondere die Fristen für Rechtsstreitigkeiten – zu verstoßen.

Flexibilisierung des Vergaberechtes

Da die Anwendung von Artikel 346 AEUV zeitlich befristet ist, strebt Lambrecht zum anderen zusätzlich eine generelle Flexibilisierung des Vergaberechtes auf nationaler und gegebenenfalls auch auf europäischer Ebene an: Künftig sollen Direktaufträge in Höhe von bis zu 5.000 Euro ohne Ausschreibung durch Bundeswehrangehörige getätigt werden können.

Bisher hatte die sogenannte Direktauftragsgrenze bei lediglich 1.000 Euro gelegen. Investitionen in Höhe von bis zu 5.000 Euro machen ein gutes Viertel aller Beschaffungsaufträge des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) aus. Die Beschaffungsexperten werden also deutlich entlastet und können sich auf umfangreichere Investitionsprojekte konzentrieren.

Zeitverzögerungen bei der Beschaffung von Militärtechnik und persönlicher Ausrüstung könnten wegen der derzeitigen Sicherheitslage nicht länger akzeptiert werden, sagte Verteidigungsministerin Lambrecht im Bundestag. Weitere Maßnahmen seien in Planung.

von Timo Kather

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