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Bundeswehr/Sebastian WilkeAttraktivitätsoffensive: Bundestag beschließt Artikelgesetz
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Der Bundestag hat am 26. Februar das „Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“ mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet.
Das als „Artikelgesetz“ bezeichnete Gesetzespaket der Bundesregierung wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDUChristlich Demokratische Union/CSUChristlich-Soziale Union und SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands beschlossen. Während die Fraktion DIE LINKE gegen den Entwurf stimmte, enthielt sich die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Experten begrüßen Neuregelungen
Nach der ersten Lesung im Parlament am 30. Januar ist der Gesetzentwurf in den vergangenen Wochen in den zuständigen Fachausschüssen beraten worden.
In der öffentlichen Anhörung des federführenden Verteidigungsausschusses am 23. Februar sprachen sich auch die Berufsverbände, Gewerkschaften und der Wehrbeauftragte des Bundestags für die Verbesserung der Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber aus.
Wenige Änderungsanträge nach Ausschussarbeit
Der Verteidigungsausschuss hat fünf Änderungsanträge abgestimmt, die in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. In seiner Beschlussempfehlung riet er dem Bundestag, der geänderten Fassung zuzustimmen. Die Anträge betreffen:
- Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage der Nachversicherung von Soldaten auf Zeit um nun 20 Prozent
- die Zurückdatierung des Stichtags der Einsatzversorgung um weitere 9 Monate auf den 1. November 1991
- eine Anpassung der Elternzeitverordnungen der Soldatinnen und Soldaten, um die Inanspruchnahme von Elternzeiten zu flexibilisieren
- die Änderung des Bundesmeldegesetz zugunsten einer Ausnahmeregelung für Freiwillig Wehrdienst Leistende
- die Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes zur Verbesserung der Berufsförderung von Soldaten auf Zeit.
Umsetzung kann beginnen
Der Entwurf hat den Gesetzgebungsprozess zügig durchlaufen. Nach nur vier Monaten – von der Verabschiedung des Entwurfs durch die Bundesregierung am 29. Oktober 2014 über dessen erste Lesung bis zur Beschlussfassung im Bundestag – kann nun mit der Umsetzung begonnen werden.