Soldaten helfen evakuierten Personen beim Austeigen über die Laderampe eines Airbus A400M am Flughafen in Taschkent
© Bundeswehr/Marc Tessensohn
KategorieAktuelles

Afghanistan: Bundestag stimmt Mandat für Evakuierungsmission zu

Der Deutsche Bundestag hat am 25. August nachträglich die laufende militärische Evakuierungsmission in Afghanistan mandatiert.

Das Parlament hat damit dem Antrag der Bundesregierung vom vergangenen Mittwoch zugestimmt, Soldaten der Bundeswehr für die Evakuierungsmission aus Afghanistan zu entsenden.

Das Mandat der laufenden Operation sieht eine personelle Obergrenze von bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten vor und erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet Afghanistans. Der Einsatz ist bis zum 30. September 2021 befristet. Evakuiert werden deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie im Rahmen freier Kapazitäten Personal der internationalen Gemeinschaft und afghanische Ortskräfte.


Seit dem 17. August transportiert die Bundeswehr mit aktuell sechs Flugzeugen des Typs A400M zu Evakuierende von Kabul nach Taschkent in Usbekistan. Von dort werden die Menschen mit zivilen Flugzeugen weiter nach Deutschland geflogen. Zur Unterstützung der Mission sind auch zwei leichte Helikopter vom Typ H145M nach Kabul verlegt worden. Bis heute hat die Bundeswehr mehr als 5.000 Personen aus über 40 Nationen außer Landes gebracht.

Völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Grundlagen des Einsatzes

Die Verlegung erster Einsatzkräfte und damit der Beginn des Einsatzes erfolgte auf Grundlage von Paragraf 5 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Ein sofortiges Eingreifen der Bundeswehr war erforderlich, da Gefahr im Verzug vorliegt. In diesen Fällen erfolgt die Zustimmung des Bundestages nachträglich. Der Krisenstab der Bundesregierung hatte am 15. August die Entscheidung für eine militärische Evakuierungsoperation getroffen, welche am 18. August vom Bundeskabinett bestätigt wurde.

Rechtsgrundlage des aktuellen Mandats ist die fortgeltende Zustimmung der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Evakuierung sowie das gewohnheitsrechtlich anerkannte Recht zur Evakuierung eigener Staatsangehöriger.

Fortsetzung der militärischen Evakuierung „so lange wie möglich“

Vor der Abstimmung hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung zur Lage in Afghanistan von bitteren Entwicklungen gesprochen. Es gelte nun jedoch, vom bisher Erreichten in Afghanistan so viel wie möglich zu bewahren. „Das wird schwer, aber wir müssen es versuchen“, so die Kanzlerin. Mit den Partnern in EUEuropäische Union, NATONorth Atlantic Treaty Organization und unter den G7Gruppe der Sieben hätten die Beratungen hierzu bereits begonnen.

„Jetzt aber, da die Lage so ist wie sie ist, konzentrieren wir uns mit ganzer Kraft auf die Evakuierungsflüge am Flughafen Kabul“, betonte die Bundeskanzlerin. Sie dankte den Soldatinnen und Soldaten sowie den Polizeikräften vor Ort für ihre Professionalität und Ausdauer bei der Bewältigung dieser „überaus fordernden Lage“.

von Sylvia Börner und Florian Manthey

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