Abstimmung im Bundestag
© Bundeswehr/Christian Thiel
KategorieVerteidigung

Mandatsverlängerungen: Bundestag stimmt ab

Der Deutsche Bundestag hat sieben Mandate von Bundeswehr-Missionen verlängert - zunächst für drei Monate. Am Dienstag (12. Dezember) stimmten die Abgeordneten für die Verlängerung der Nato-geführten Einsätze in Afghanistan und im Mittelmeer, der UNUnited Nations-Mission in Mali, der Unterstützung der Peschmerga in Nordirak sowie der Teilnahme an der internationalen Allianz gegen den IS„Islamischer Staat“-Terror. Am Mittwoch (13. Dezember) beschloss das Parlament die Verlängerung der UNUnited Nations-Missionen in Darfur und Südsudan.

Mandate müssen verlängert werden

Wann es eine neue Bundesregierung geben wird, ist derzeit noch nicht klar. Aber die Mandate für sieben Auslandseinsätze der Bundeswehr müssen unterdessen verlängert werden, damit sie weitergeführt werden können. Daher stehen sie im Deutschen Bundestag in dieser Woche auf der Tagesordnung. Die Mandate laufen teils Ende dieses Jahres, teils Ende Januar 2018 aus.

Es gilt der „Parlamentsvorbehalt“

Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Im  Parlamentsbeteiligungsgesetz ist die Mitwirkung der Legislative an der Entscheidung über die Auslandseinsätze der Bundeswehr geregelt. Es gilt beispielsweise der „Parlamentsvorbehalt“, dem gemäß dürfen die Soldaten der Bundesehr nicht ohne Zustimmung des Bundestages in bewaffnete Auslandseinsätze geschickt werden.

Thema Auslandseinsätze hat hohe Priorität

Das letzte Wort liegt also beim Parlament. Das Thema Auslandsmissionen hat im neu konstituierten Bundestag hohe Priorität. Bereits in seiner ersten Sitzung nach der Konstituierung setzte das Parlament das Thema auf die Agenda. Die sieben Missionen wurden nach einer ersten Debatte in den übergangsweise eingerichteten Hauptausschuss zur weiteren Beratung verwiesen. Die dafür normalerweise zuständigen Gremien wie etwa der Verteidigungs-, der Auswärtige- oder der Haushaltsausschuss sind derzeit noch nicht gebildet worden, weil sie sich normalerweise erst konstituieren, wenn eine neue Bundesregierung im Amt ist.

Ein Bordmechaniker sitzt im Mehrzweckhubschrauber NH-90

Ein Bordmechaniker im Mehrzweckhubschrauber NHNATO Helicopter-90 über dem Einsatzgebiet.

© Bundeswehr/Johannes Müller

Übergangsweise ein Hauptausschuss

Der übergangsweise gebildete Hauptausschuss ist ein Gremium im Sinne der Artikel 45 und 45 a des Grundgesetzes. Damit ist er für die Angelegenheiten des Verteidigungs- und des Auswärtigen Ausschusses zuständig sowie für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Darüber hinaus fungiert er als Haushaltsausschuss. Der Hauptausschuss stellt sicher, dass alle Vorlagen, die beraten werden müssen, bis zur Aufstellung der Fachausschüsse  entschieden werden können.

Besonderheit in der Parlamentsgeschichte

Mit der Bildung des Hauptausschusses knüpft der Bundestag an eine Praxis an, die es erstmalig in der deutschen Parlamentsgeschichte nach der Bundestagswahl 2013 gegeben hatte. Eine „Besonderheit“, wie Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sagt.

Nun steht die Abstimmung an

Nach den Hauptausschuss-Beratungen der Einsätze, die zur Verlängerung vorgesehen sind, steht nun in dieser Woche die Abstimmung über die Mandatsverlängerung an.

Ministerin: Signal für Verlässlichkeit

Zuvor hatten bei der ersten Lesung Vertreter aller Fraktionen den Soldaten der Bundeswehr für ihren Einsatz gedankt. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen betonte, „unsere Parlamentsarmee“, stehe derzeit weltweit in insgesamt 13 Einsätzen. „Wir können stolz sein auf diese Männer und Frauen.“ Die nunmehr notwendige Verlängerung der  Einsätze sei ein Signal an Deutschlands Partner in der Welt – ein Signal für Verlässlichkeit, Vertrauen und Berechenbarkeit. Gegen den internationalen Terror bedürfe es einer „entschlossenen Antwort“, so die Ministerin.

Verlängerung zunächst nur um drei Monate

Die Einsätze sollen zunächst nur um drei Monate bis Ende März oder Ende April 2018 verlängert werden. Dieser Zeitraum ist ganz bewusst so gefasst. Denn über die künftige Ausgestaltung der Missionen soll dann die nächste Bundesregierung entscheiden.

Folgende Mandate laufen bis 31. Januar 2018 aus:

MINUSMAMission Multidimensionnelle Intégrée des Nations Unies pour la Stabilisation au Mali: Die UNUnited Nations-Mission MINUSMAMission Multidimensionnelle Intégrée des Nations Unies pour la Stabilisation au Mali dient der Stabilisierung Malis. Die Bundesregierung misst ihr zur Bekämpfung von Fluchtursachen in der Sahel-Region besondere Bedeutung zu. In diesem Kontext wirkt die Bundeswehr unmittelbar unterstützend bei den vernetzten europäischen Bemühungen und dem umfassenden internationalen Ansatz zur Stabilisierung der Region mit. Die Mandatsobergrenze bleibt bei bis zu 1000 Soldaten.

Ausbildungsunterstützung von Sicherheitskräften im Nord-Irak: Im Nordirak bilden Soldaten der Bundeswehr im Raum Erbil Peschmerga für den Kampf gegen die Terrormiliz IS„Islamischer Staat“ aus. Die Bundeswehr wirkt so mit am nachhaltigen Fähigkeitsaufbau der  Sicherheitskräfte in der Region Kurdistan-Irak. Die Mandatsobergrenze liegt bei bis zu 150 deutschen Soldaten. Aktuell ist der Einsatz allerdings wegen innerirakischer Spannungen temporär ausgesetzt.

Folgende Mandate laufen bis 31. Dezember 2017 aus:

Counter Daesh:  Der Einsatz dient zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation Islamischer Staat (IS„Islamischer Staat“). An dem Anti-IS„Islamischer Staat“-Einsatz „Counter Daesh“ können weiterhin bis zu 1200 deutsche Soldaten teilnehmen. Bestandteile sind Aufklärungsflüge deutscher Tornado-Jets und Luftbetankung mit A310 MRTTMulti Role Tanker Transport vom jordanischen Al-Arak aus. Ergänzend beteiligt sich die Bundeswehr vom türkischen Konya aus weiterhin an AWACSAirborne Early Warning and Control System-Aufklärungsflügen der NATONorth Atlantic Treaty Organization.

Resolute Support: Deutschland ist in Afghanistan beim NATONorth Atlantic Treaty Organization-geführten Einsatz „Resolute Support“ mit dabei. Dabei geht es vor allem um Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte. Die Mandatsobergrenze liegt weiterhin bei bis zu 980 deutschen Soldaten.
Sea Guardian: Die NATONorth Atlantic Treaty Organization-Mission „Sea Guardian“ dient zur Überwachung des Mittelmeerraums mit Schiffen und Flugzeugen. Der Einsatz dient zur Bekämpfung des Menschenschmuggels auf dem Mittelmeer. Die beteiligten Schiffe und Flugzeuge sollen ein umfassendes Lagebild erstellen und verdächtige Schiffe kontrollieren und durchsuchen. Die Einsatz-Obergrenze der Bundeswehr liegt weiterhin bei bis zu 650 Soldaten.
UNAMIDNations-African Union Hybrid Mission in Darfur: Beim gemeinsamen UNAMIDNations-African Union Hybrid Mission in Darfur-Einsatz der UNOUnited Nations Organization und der Afrikanischen Union im Sudan lautet der Kernauftrag: Unterstützung des Darfur-Friedensabkommens. Dabei geht es um die Überwachung des Waffenstillstands zwischen Regierung und Rebellen in Sudan. Die Mandatsobergrenze liegt weiterhin bei bis zu 50 deutschen Soldaten.
UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan: Die UNUnited Nations-geführte Mission UNMISUnited Nations Mission in Sudan dient zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Sicherung von Hilfslieferungen im Südsudan. Weiter gehört es zum Auftrag der Mission, die Menschenrechtssituation im Lande zu beobachten. Darüber hinaus unterstützt UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan die Umsetzung eines ausgehandelten Waffenstillstandsabkommens. Die Mandatsobergrenze liegt weiterhin bei bis zu 50 Soldaten der Bundeswehr.

von Jörg Fleischer

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