Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie
Die Nationale Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie wurde am 4. Dezember 2024 im Kabinett beschlossen.
- Veröffentlichungsdatum
Das Verteidigungsministerium unterstützt das Wirtschaftsministerium bei der Prüfung, wenn ausländische Unternehmen in deutsche Firmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVISicherheits- und Verteidigungsindustrie ) investieren wollen. Die Investitionsprüfung wahrt die Sicherheitsinteressen und erhält die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
Deutschland als größte Volkswirtschaft Europas ist aufgrund seiner Innovations- und Technologiekraft ein attraktives Ziel für ausländische Investitionen. Investitionen sind willkommen und wichtig für eine wachsende Wirtschaft. Sie können lokales Wirtschaftswachstum fördern und Arbeitsplätze schaffen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [jetzt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie] kann prüfen, ob der Erwerb eines inländischen Unternehmens …durch einen Ausländer wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich beeinträchtigt, …
Das Know-how, das in deutschen Unternehmen steckt, und der damit verbundene wirtschaftliche Erfolg wecken im Ausland „Begehrlichkeiten“. Ist ein Abfluss von Know-how über Technologien, Daten und Wissen ins Ausland erst einmal erfolgt, besteht an den deutschen Produktions- und Entwicklungsstätten oft kein langfristiges Interesse mehr. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland besteht hiermit das Risiko der dauerhaften Verlagerung von Forschungs- und Produktionsstätten ins Ausland beziehungsweise der Schließung von Fachunternehmen. Dies wiederum kann spürbare Auswirkungen auf relevante Lieferketten haben.
Abgeflossenes Wissen kann zudem entgegen unserer nationalen Sicherheitsinteressen zum militärischen Aufrüsten im Land des ausländischen Erwerbers genutzt werden. Aber auch zu deren nationalen wirtschaftlichen Vorteil, zum Beispiel, um die ausländische Marktstellung in einer auch für Deutschland sicherheitsrelevanten Branche weiter auszubauen und damit mittelbar die Fähigkeitslücken der eigenen Streitkräfte zu schließen. Dem verlorenen Wissensvorsprung ist dann mitunter kaum noch zu begegnen.
Zur Aufrechterhaltung und Stärkung der strategischen Souveränität sowie Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist es erforderlich, gewisse sicherheits- und verteidigungsindustrielle Kernfähigkeiten und Kapazitäten (Schlüsseltechnologien) national vorzuhalten.
Die Vorgehensweisen, um an das Know-how deutscher Unternehmen zu gelangen, sind dabei divers und mitunter kreativ. Einen klassischen Weg stellt der Erwerb eines deutschen Unternehmens durch einen ausländischen Investor dar.
Um Gefahren für wesentliche Sicherheitsinteressen, wie zum Beispiel durch den Abfluss von sicherheitsrelevantem Know-how zu verhindern, wurden in den meisten Industrieländern verschiedene gesetzliche Schutzmechanismen eingeführt. Bestimmte ausländische Beteiligungen oder Erwerbe an deutschen Unternehmen können auch in Deutschland im Rahmen des Verwaltungsverfahrens „Investitionsprüfung“ überprüft werden. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Außenwirtschaftsgesetz und in der Außenwirtschaftsverordnung. Die Investitionsprüfung schafft Rechtssicherheit bei Unternehmenserwerben, wahrt die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und erhält gleichzeitig die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
Bei Erwerben durch ausländische Unternehmen werden im Rahmen der Investitionsprüfung unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWEBundesministerium für Wirtschaft und Energie) alle betroffenen Ministerien einbezogen. Die Prüfung untersucht, ob durch den ausländischen Erwerb Gefahren für die Sicherheitsinteressen Deutschlands entstehen. Je nach Branche des deutschen Unternehmens ist Prüfmaßstab entweder, ob durch den Erwerb voraussichtlich wesentliche Sicherheitsinteressen Deutschlands betroffen sind – das wird häufig der einschlägige Prüfmaßstab bei Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sein – oder ob der Erwerb voraussichtlich zu einer Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit Deutschlands führen wird, wenn das Unternehmen in anderen Branchen aktiv ist. Wenn dies der Fall ist, muss das BMWEBundesministerium für Wirtschaft und Energie in Absprache mit den weiteren betroffenen Ministerien Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr zu beseitigen. Es können beispielsweise Auflagen oder Anordnungen in Bezug auf den Erwerb erlassen werden. Wenn dies nicht ausreicht, um die Gefahren effektiv zu beseitigen, kann als Ultima Ratio ein Erwerb auch untersagt werden.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) hat eine wichtige Rolle im Rahmen der Investitionsprüfung. Insbesondere zwei Leitfragen bestimmen die sicherheitspolitische Betrachtung aus Sicht des Ministeriums:
Wenn der Verkauf eines deutschen Unternehmens der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – oder von mindestens zehn Prozent der Anteile daran – an einen ausländischen Unternehmer beziehungsweise Investor geplant ist, wird in vielen Fällen vor Vollzug des Verkaufs eine Investitionsprüfung durchzuführen sein. Dies ist abhängig von den konkreten Produkten und Leistungen des Unternehmens. Es gibt mehrere Aspekte, die in der Investitionsprüfung dann genauer untersucht werden. Dazu gehören unter anderem:
Das BMVgBundesministerium der Verteidigung hat aus Gründen der Sicherheitsvorsorge ein hohes Interesse am Erhalt und an der Stabilisierung der deutschen SVISicherheits- und Verteidigungsindustrie und der die Bundeswehr betreffenden Lieferketten. Zur Unternehmensstabilität zählt selbstverständlich eine solide Finanzierung. Sollte zu diesem Zweck der (anteilige) Verkauf eines Unternehmens ins Ausland in Betracht gezogen werden, wird Unternehmen der SVISicherheits- und Verteidigungsindustrie aufgrund deren strategischer Bedeutung für die Versorgungssicherheit und die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr empfohlen, sich frühzeitig im Verkaufsprozess mit dem Verfahren und Anforderungen der Investitionsprüfung, wie zum Beispiel Meldepflichten, Fristen, Prüfkriterien, Vollzugsverbote zu befassen.
Im Verlauf eines Investitionsprüfverfahrens kann sich – je nach konkretem Einzelfall – herausstellen, dass in bestimmten Konstellationen die deutschen Sicherheitsinteressen durch den geplanten Erwerb voraussichtlich beeinträchtigt würden. Ist das der Fall, hat das BMWEBundesministerium für Wirtschaft und Energie Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu ergreifen. Diese Maßnahmen können gegebenenfalls in einem Spannungsverhältnis zum unternehmerischen Interesse stehen, die Unternehmensanteile ohne Einschränkungen zu verkaufen. Eine frühzeitige Befassung mit den Belangen der Investitionsprüfung kann in einem Verkaufsprozess eine bedeutsame Zeit- und Kostenersparnis bewirken. Eine fachliche Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte wird empfohlen.
Die Investitionsprüfung kann nicht jeglichen Know-how-Abfluss verhindern, folgende Konstellationen sind dazu beispielhaft dargestellt:
Ausführliche Erläuterungen zur Investitionsprüfung finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
von Redaktion der Bundeswehr