Das Ziel des Humanitären Völkerrechts (HVR) in bewaffneten Konflikten ist die Begrenzung des Leidens, das durch intensive bewaffnete Auseinandersetzungen verursacht wird. Das HVR sucht einen Ausgleich zwischen zwei gegenläufigen Interessen: den militärischen Notwendigkeiten bei der Kampfführung und der Bewahrung des Prinzips der Menschlichkeit im bewaffneten Konflikt. Das HVR besteht aus internationalen Abkommen und Völkergewohnheitsrecht. Abkommen werden für die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz in das Bundesrecht überführt.
Inhalte teilen via