Illegaler und unkontrollierter Waffenhandel begünstigt in fragilen Staaten Afrikas Kriminalität und Gewalt. Waffen, die in falsche Hände geraten, heizen zudem bewaffnete Konflikte an. Mit verschiedenen Instrumenten versuchen die Vereinten Nationen die Risiken einzudämmen.
Viele Länder und Regionen des afrikanischen Kontinents sind durch eine lange Konflikt- und Gewaltgeschichte geprägt. Die große Verbreitung von Waffen ist in Afrika häufig Ursache für den Ausbruch von Kriegen, Bürgerkriegen und den Anstieg der Verbrechen. Seitdem Afrika im Kalten Krieg zum Schauplatz zahlreicher Stellvertreterkonflikte wurde, sind in der Zivilbevölkerung insbesondere Kleinwaffen, wie Pistolen, Schrotflinten und Gewehre, weit verbreitet. Viele Länder und Regionen des afrikanischen Kontinents sind durch eine lange Konflikt- und Gewaltgeschichte geprägt. Allein in Westafrika sind aktuell etwa sieben Millionen Kleinwaffen im Umlauf.
Zusätzlich wird diese Situation durch die Erosion staatlicher Strukturen verschärft. Wo an die Stelle eines staatlichen Gewaltmonopols das Recht des Stärkeren tritt, teilen sich wenige Gruppen und Clans Macht und Ressourcen. Illegaler und unkontrollierter Waffenhandel begünstigt in vielen fragilen afrikanischen Staaten daher auch die Alltagskriminalität und paramilitärische Gewalt. Die physische Sicherheit, das tägliche Leben und die Existenzsicherung der Bevölkerung sind durch die weit verbreiteten Waffen dramatisch beeinträchtigt.
Waffen, die in falsche Hände geraten, heizen bewaffnete Konflikte an. Menschen werden verletzt, vergewaltigt, vertrieben oder erhalten keinen Zugang zu medizinischer Versorgung, Nahrung oder Wasser. Gerade in Zentral- und Ostafrika wurden in der Vergangenheit Konflikte durch leicht verfügbare Waffen befeuert, die oftmals billiger als Lebensmittel sind.
Mit einer Reihe rechtlicher und diplomatischer Instrumente versuchen die Vereinten Nationen, den Schaden, der durch verantwortungslose und illegale Verbreitung von Waffen entstanden ist, zu begrenzen. So haben etwa die meisten Mitgliedstaaten das Kleinwaffenprogramm der Vereinten Nationen unterzeichnet, das 2001 veröffentlicht wurde. Es verlangt von jedem Staat, jährlich über seinen Bestand an Kleinwaffen zu berichten. Im Jahr 2006 haben sich die VN-Mitgliedstaaten anschließend über das Internationale Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen geeinigt.
Am 24.12.2014 ist zudem der Waffenhandelsvertrag der Vereinten Nationen (Arms Trade Treaty, ATCArms Trade Treaty) in Kraft getreten. Er unterwirft den weltweiten Export konventioneller Kriegswaffen strengen Auflagen. Danach dürfen konventionelle Waffen nicht mehr in Staaten exportiert werden, in denen als Folge Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit drohen. Das Abkommen umfasst nicht alle, aber viele konventionelle Waffen wie Panzer, Kriegsflugzeuge oder großkalibrige Artillerie-Systeme. Explizit eingeschlossen sind auch kleine und leichte Waffen. Hierauf hatten insbesondere afrikanische Staaten gedrängt.