Im Februar 2017 zog die UNICEFUnited Nations International Children’s Emergency Fund, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, eine vorsichtig positive Bilanz der Situation der Kindersoldaten. Anlass war das zehnte Jubiläum der Pariser Prinzipien zum Schutz von Minderjährigen in Kriegsgebieten. Laut UNICEFUnited Nations International Children’s Emergency Fund hätten zwischen 2007 und 2017 rund 65.000 Kindersoldaten in das zivile Leben zurückgefunden.
Die Pariser Prinzipien wurden 2007 von 58 Ländern mit der Absicht unterschrieben, die Rekrutierung von Kindersoldaten zu unterbinden sowie ihre Befreiung und Wiedereingliederung ins zivile Leben zu unterstützen. Mittlerweile bekennen sich 105 Länder zu den Pariser Prinzipien.
Kindersoldaten sind trotz völkerrechtlicher Ächtung immer noch in großer Zahl in den Krisenherden dieser Welt anzutreffen. Laut VN gibt es weltweit etwa 250.000 bis 300.000 Kindersoldaten. Diese werden sowohl von staatlichen als auch nicht staatlichen Akteuren zwangsrekrutiert. Dabei werden viele der jüngeren Kindersoldaten zwar nicht zu Kampfhandlungen eingesetzt aber sie werden von bewaffneten Gruppen zur Arbeit gezwungen oder sexuell missbraucht.
Die VN sehen weltweit in mindestens 14 Ländern erheblichen Handlungsbedarf. In Afrika kristallisieren sich nach UNICEFUnited Nations International Children’s Emergency Fund-Angaben zwei Schwerpunkte heraus: Zwischen 2013 und Ende 2016 wurden ungefähr 17.000 Kindersoldaten in Südsudan und etwa 10.000 in der Zentralafrikanischen Republik zwangsrekrutiert.
Ein positives Beispiel lieferte dagegen die Republik Tschad. Nachdem sie ihren Aktionsplan gegen den Einsatz von Kindersoldaten implementiert hatte, wurde sie 2014 von der schwarzen Liste der VN gestrichen.
Im Jahr 2015 missbrauchte die Terrorgruppe Boko Haram in Nigeria laut den Vereinten Nationen 21 Mädchen als Selbstmordattentäterinnen. Die VN gehen weiterhin davon aus, dass Boko Haram in Nigeria und den angrenzenden Staaten allein im Jahr 2016 rund 2.000 Kindersoldaten zwangsrekrutiert hat.
Die Vereinten Nationen haben auch im Jemen, nach der Eskalation des Konfliktes ab März 2015, einen starken Anstieg der Rekrutierung von Kindersoldaten festgestellt und mindestens 1.500 Fälle dokumentiert.
Darüber hinaus ist bekannt, dass Rebellengruppen, wie die Lord Resistance Army in der Zentralafrikanischen Republik und der Demokratischen Republik Kongo, sowie Terrormilizen, wie Al-Shabaab in Somalia zahlreiche Kindersoldaten für ihre Zwecke missbrauchen.
Das humanitäre Völkerrecht ächtet grundsätzlich den Einsatz von Kindersoldaten. In den Zusatzprotokollen I und II der Genfer Konventionen von 1977 wurde festgelegt, dass keine Kinder unter 15 Jahren für den Armeedienst rekrutiert oder bei Kampfhandlungen eingesetzt werden dürfen. Für Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren gelten dagegen Einschränkungen. So sollen zunächst nur die Ältesten zum Militärdienst eingezogen werden.
Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen definiert mit der Konvention Nummer 182 von 1999 die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten zum Einsatz in bewaffneten Konflikten als eine der schlimmsten Formen von Kinderarbeit.
Das Fakultativprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention über die Rechte von Kindern und ihrer Beteiligung an bewaffneten Konflikten versucht ebenfalls, Kinder zu schützen. So wird die Beteiligung von Minderjährigen (unter 18 Jahren) an Kampfhandlungen und die erzwungene Rekrutierung von Minderjährigen zum Militärdienst untersagt. Das fakultative Kindersoldaten-Protokoll wurde im Jahr 2000 vereinbart und trat im Februar 2002 in Kraft. Das Protokoll wurde bis Ende 2016 von 166 Staaten unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland hat es am 13. Dezember 2004 ratifiziert.
Der sogenannte Red Hand Day (zu Deutsch: „Tag der roten Hand“) am 12. Februar ist der jährliche Internationale Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten. Dieser Tag erinnert an das Fakultativprotokoll über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, das am 12. Februar 2002 in Kraft trat.
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