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KategoriePressemitteilung

Erste Entscheidungen zum Liegenschafts-Moratorium

Für den Aufwuchs benötigt die Bundeswehr zusätzliche Liegenschaften, besonders für die aufzubauenden Ausbildungskapazitäten des Neuen Wehrdienstes. Das Bundesministerium der Verteidigung hat acht Liegenschaften ausgewählt, die sich aufgrund ihrer Lage, Infrastruktur und Kapazitäten besonders gut für den Neuen Wehrdienstes eignen.

Dies sind:

Eine finale Entscheidung über die Reaktivierung und Nutzung der Liegenschaften ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht getroffen.

Zu diesen Liegenschaften gehen die Planungen für eine möglichst rasche Reaktivierung und Nutzung durch die Bundeswehr nun in die nächste Phase. Dabei werden wir mit allen relevanten Akteuren die Möglichkeiten und Herausforderungen einer zukünftigen Nutzung dieser Liegenschaften durch die Bundeswehr im Detail vor Ort erörtern. Zusammen mit den Beteiligten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene werden wir die militärischen Belange für die erfolgreiche Umsetzung des Neuen Wehrdienstes und mögliche Interessen der betroffenen Länder, Regionen und Kommunen abgleichen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir vor Abschluss dieser Gespräche dem Entscheidungsprozess nicht vorweggreifen können.

Liegenschafts-Moratorium:

Aus der sicherheitspolitischen Lage, den abgeleiteten NATO-Verteidigungsplänen und zusätzlichen nationalen Notwendigkeiten (u.a. Drehscheibe Deutschland, Operationsplan Deutschland) ergeben sich für die Bundeswehr erhebliche personelle, materielle und folgend infrastrukturelle Bedarfe.

Dafür hat das Bundesministerium der Verteidigung im Oktober 2025 die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) ausgesetzt. Insgesamt 200 Liegenschaften wurden in das sogenannte Moratorium überführt und auf ihre potenzielle Eignung für eine mögliche militärische Nutzung geprüft. In diesem Jahr kamen 27 weitere Liegenschaften aus dem Portfolio der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hinzu. 

Während des gesamten Überprüfungsverfahrens stehen wir in engem Austausch mit den betroffenen Ländern und Kommunen. In den sogenannten Standortdialogen und Standortgesprächen suchen wir nach möglichst einvernehmlichen Lösungen für die künftige Nutzung der betroffenen Flächen und Liegenschaften. Keine Liegenschaft wird in die Strategische Liegenschaftsreserve überführt, ohne dass zuvor detaillierte und einzelfallbezogene Gespräche stattgefunden haben.

In diesem Zusammenhang konnten bereits 40 Liegenschaften wieder zur Konversion freigegeben werden. Aktuell befinden sich somit 187 Liegenschaften in der weiteren Überprüfung (174 Liegenschaften aus dem Portfolio der BImA sowie 13 Liegenschaften, die entgegen früherer Entscheidungen nicht aus der Nutzung genommen wurden). Bisher wurde noch keine Liegenschaft in die sogenannte Strategische Liegenschaftsreserve überführt. 

Unser Ziel ist es, schnellstmöglich Klarheit für die betroffenen Kommunen zu schaffen. Der Überprüfungsprozess der Liegenschaften soll daher bis voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein.

Eine detaillierte Erklärung des Prozesses sowie die konkret betroffenen Liegenschaften sind dem heute veröffentlichten Bericht über den Sachstand und die Fortschritte der Strategischen Liegenschaftsreserve zu entnehmen
(https://www.bmvg.de/de/aktuelles/neue-bundeswehr-standorte-fuer-neuen-wehrdienst-6101802)

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