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KategoriePressemitteilung

Deutscher Bundestag ebnet den Weg für die Bewaffnung von Drohnen

Nach dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages hat nun auch der Haushaltsausschuss über die Bewaffnung von Drohnen beraten. Er hat einer Änderung der deutsch-israelischen Regierungsvereinbarung für das Projekt German Heron TP zugestimmt.

Diese sieht die Herstellung der vollständigen Bewaffnungsfähigkeit des Systems und die damit einhergehende Ausbildung und Munitionsbeschaffung vor. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 150 Mio. Euro.

Seit dem Jahr 2016 setzt die Bundeswehr das System Heron 1 zur abbildenden Aufklärung und Überwachung im Norden Malis ein. Im Jahr 2018 wurde der Vorgang zur Beschaffung des israelischen Systems Heron TP initiiert. Eine Bewaffnung des Systems war bislang nicht vorgesehen, sodass spezielle Modifikationen für die German Heron TP vorgenommen wurden.

Das Bundesministerium der Verteidigung hatte im Mai 2020 eine breite Debatte zur Beschaffung bewaffneter Drohnen und den damit einhergehenden rechtlichen, politischen und ethischen Fragen eingeleitet und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst. Dem folgte im Oktober 2020 im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung. Auf dieser Grundlage konnten Verhandlungen mit der israelischen Regierung über die erforderlichen Leistungen zur Bewaffnung des Systems stattfinden. 

Nach der heutigen Zustimmung des Haushaltsausschusses, der stets bei Investitionen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro beteiligt wird, können nun die Voraussetzungen für die Durchführung von bewaffneten Überwachungs- und Schutzmissionen geschaffen werden.

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht hatte mehrfach betont, das Vorhaben zügig auf den Weg zu bringen und das Parlament zu befassen.

Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend geändert und die Dringlichkeit der Vollausstattung der Bundeswehr noch einmal verstärkt. Dazu gehört auch, militärische Angriffe abzuwehren und die Soldatinnen und Soldaten sowie Partner im Einsatz und in einsatzgleichen Verpflichtungen bestmöglich schützen zu können. 

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