Das Deutsche Komitee zum Humanitären Völkerrecht hat Ende 2020 einen aktuellen englischsprachigen Bericht zur Umsetzung des Humanitären Völkerrechts in Deutschland veröffentlicht. Er bietet einen Überblick über Maßnahmen, mit denen das internationale Recht in nationales Recht umgesetzt wird.
Der Implementierungsbericht spiegelt das Bekenntnis der Regierung zu den Normen des Humanitären Völkerrechts wider. Durch die Darstellung einer Reihe von Maßnahmen wird deutlich, wie sich dieses Bekenntnis in der rechtlichen Praxis spiegelt.
Der Bericht befasst sich mit der Stellung des Humanitären Völkerrechtes im deutschen Rechtssystem und der Übertragung der völkerrechtlichen Vorgaben in die verschiedenen Aufgabenbereiche. So hat das Humanitäre Völkerrecht für die Bundeswehr unter anderem Auswirkungen auf den Umgang mit Zivilisten und anderen Personengruppen, aber auch auf die Methoden der Kampfführung. Weitere Abschnitte befassen sich mit der Rechtsausbildung und der Durchsetzung des Völkerrechts im Rahmen von dienstrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren.
Der Bericht wurde vom Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht des Deutschen Roten Kreuzes erstellt. Der Fachausschuss beim DRKDeutsches Rotes Kreuz fungiert gleichzeitig als Deutsches Komitee zum Humanitären Völkerrecht. Er wurde 1973 gegründet und ist weltweit die zweitälteste Einrichtung dieser Art.
Im Fachausschuss sind das Auswärtigen Amt, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und der Generalbundesanwalt vertreten sowie Völkerrechtler, Völkerrechtlerinnen und Mitarbeitende des entsprechenden Fachteams im DRKDeutsches Rotes Kreuz-Generalsekretariat. Der Implementierungsbericht wurde 2002 zum ersten Mal veröffentlicht und seitdem mehrfach aktualisiert. Der aktuelle Bericht kann als gedrucktes Exemplar beim Verlag bestellt oder online gelesen und kostenfrei heruntergeladen werden.