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Christoph KassetteRegenbogenflagge: Botschaft der Versöhnung und Verantwortung
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Als Zeichen der Solidarität, Kameradschaft und Verbundenheit hat das Verteidigungsministerium erneut die Regenbogenflagge in Berlin und Bonn gehisst. Wenige Tage zuvor wurde die Frist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung um weitere fünf Jahre verlängert.
„Mit diesem Zeichen der Solidarität erinnern wir an die Soldatinnen und Soldaten, die in der Vergangenheit wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität systematisch benachteiligt wurden. Allen Betroffenen gilt heute ganz besonders unsere Solidarität und unser Mitgefühl“, sagte Staatssekretär Dr. Jan Stöß. „Und wir zeigen deutlich: Das BMVg sowie die gesamte Bundeswehr stehen für Kameradschaft, Toleranz und Vielfalt – unsere uneingeschränkte Solidarität gilt allen queeren zivilen und militärischen Beschäftigten im Geschäftsbereich.“
Als Amtschef des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und in Vertretung des Ministers setzte er die Regenbogenflagge am Berliner Dienstsitz zusammen mit Ehrengast Hauptfeldwebel Willi Müller, der selbst von der systematischen Diskriminierung homosexueller Soldaten in der Bundeswehr betroffen war.
Hauptfeldwebel Müller war damals Zeitsoldat und ist in den 1990er-Jahren aufgrund seiner Homosexualität nicht als Berufssoldat übernommen worden. Er fand schließlich den Weg zurück zur Bundeswehr. Und heute kam ihm eine besondere Ehre zuteil, mit der er nicht gerechnet hatte: „Wenn mir jemand vor 40 Jahren gesagt hätte, dass ich heute hier die Regenbogenflagge in Vertretung aller queeren Menschen hissen darf – ich hätte es nicht geglaubt. Es erfüllt mich mit Ehrfurcht und macht mich sprachlos.“
Aus der Vergangenheit lernen
In Bonn setzten Ministerialdirektorin Oda Döring, Leiterin der Abteilung Zentrales im BMVg, und Ministerialrat Dr. Christian Raap, Leiter des Referats R III 5 der Abteilung Recht im BMVg, gemeinsam die Regenbogenflagge.
Das Hissen der Regenbogenflagge an dem Ort, wo sonst andere Nationen mit ihren Staatsflaggen geehrt werden, sei mehr als nur ein Symbol, sagte Ministerialdirektorin Döring. „Wir bekennen Farbe und das nicht nur im übertragenen Sinne. Die Regenbogenflagge steht für Vielfalt, für Toleranz, für Akzeptanz und den Einsatz für ein gleichberechtigtes Leben. Gerade die Bundeswehr steht für diese Werte unserer freiheitlich demokratischen Ordnung ein.“
An einem Tag wie diesem rief sie zum Innehalten auf, um sich das Unrecht zu gegenwärtigen. Doch Döring blickte auch nach vorn: „Lassen Sie uns aus der Vergangenheit lernen, um im Hier und Jetzt für die eine andere Zukunft Farbe zu bekennen.“
Rolle und Bedeutung der Regenbogenflagge
Neben weiteren Extertinnen und Experten, die für die Belange queerer Angehöriger des Geschäftsbereichs BMVg tätig sind, waren auch Frau Oberst i.G. Anastasia Biefang und Oberstleutnant Dr. phil. Klaus Storkmann unter den Gästen.
Frau Oberst i.G. Biefang vom Referat IC II 4 der Abteilung Innovation und Cyber ist stellvertretende Vorsitzende des gemeinnützigen Vereins QueerBw, der seit 2002 die Interessenvertretung der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-, inter- und andersgeschlechtlichen Angehörigen der Bundeswehr ist. Das Hissen der Regenbogenflagge an beiden Dienstsitzen bedeute für sie Anerkennung und zugleich das Eingeständnis des BMVg für das Unrecht, sagte sie. Es sei ein sichtbares Zeichen nach innen so wie nach außen. „Und ein Versprechen, dass gelebte Vielfalt in der Bundeswehr ein fester Wert ist und zugleich der Maßstab an dem wir alle unser Handeln für eine vielfältige und wertegebundene Bundeswehr konsequent ausrichten.“
Antragsfrist für Rehabilitation und Entschädigung verlängert
Seit dem 23. Juli 2021 ist das Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomG) in Kraft.
Es hebt wehrdienstgerichtliche Urteile auf, soweit sie wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen ergangen sind, und rehabilitiert Diskriminierungen aufgrund dienstrechtlicher Benachteiligungen. Die Betroffenen erhalten eine Rehabilitierungsbescheinigung und grundsätzlich eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro. Antragsberechtigt sind Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr sowie frühere Soldatinnen und Soldaten der Nationalen Volksarmee.
„In vielen Fällen konnten wir Betroffene rehabilitieren und ihnen eine symbolische Entschädigung zusprechen“, so Staatssekretär Stöß. „Wir können die Vergangenheit nicht ungeschehen machen, aber individuell Verantwortung für das Unrecht und das verursachte Leid übernehmen.“
Nun ist die Frist für einen Antrag auf Entschädigung und Rehabilitierung um weitere fünf Jahre verlängert worden. Das dafür notwendige und vom Deutschen Bundestag verabschiedete Artikelgesetz hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 18. Juni ausgefertigt. Am 24. Juni wurde es im Bundesgesetzblatt I (Nr. 138) verkündet. In Kraft tritt es zum 24. Juli. Bis zum 23. Juli 2031 können fortan Entschädigungsleistungen beantragt werden.
Bis heute liegen dem Referat R III 5 insgesamt 218 Anträge vor. In vielen Fällen konnten Betroffene rehabilitiert und ihnen eine symbolische Entschädigung zugesprochen werden. Anträge können per Post beziehungsweise E-Mail an die Rehabilitierungs- und Entschädigungsstelle des Ministeriums oder über das Online-Portal RehaHom gestellt werden. Zu beachten ist, dass eine Antragstellung über das Online-Portal nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich ist. Danach können Anträge auch weiterhin per Post oder E-Mail gestellt werden.
Bundesministerium der Verteidigung
Abteilung Recht
Referat R III 5
Postfach 1328
53003 Bonn
Gegen Diskriminierung – für gelebte Diversität
„Heute ist ein fröhlicher Tag, aber auch ein Tag, der uns zu denken gibt. Noch immer werden Menschen in der Bundeswehr aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität diskriminiert“, betonte Staatssekretär Stöß. „Es ist und bleibt für uns eine Daueraufgabe. Denn: Weder Diskriminierung noch sexualisiertes Fehlverhalten haben einen Platz in der Bundeswehr.“
Homosexuelle Soldatinnen und Soldaten wurden in der Vergangenheit durch einen ministeriellen Erlass aus dem Jahr 1984 dienstrechtlich benachteiligt. Diese Diskriminierungen haben in vielen Fällen schweres persönliches Leid verursacht. Möglich waren die Ablösung als Vorgesetzte, Beförderungshemmnisse, aber auch Entlassungen aus dem Dienstverhältnis. Mit Aufhebung des Erlasses am 3. Juli 2000 durch den damaligen Verteidigungsminister Rudolf Scharping endete diese Jahrzehnte währende Praxis. Seit Inkrafttreten des SoldRehaHomG im Jahr 2021 können Betroffene einen Antrag auf Rehabilitation und Entschädigung stellen. Seit 2022 setzt das Verteidigungsministerium jedes Jahr am 3. Juli an beiden Dienstsitzen die Regenbogenflagge als Zeichen der Solidarität mit Soldatinnen und Soldaten, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität systematisch benachteiligt wurden, sowie mit allen queeren zivilen und militärischen Beschäftigten im Geschäftsbereich. |
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von Josephine Klingner