In Bosnien und Herzegowina leistet die Bundeswehr als Teil von EUFOREuropean Union Force Althea ihren Beitrag dazu, dass das Friedensabkommen von Dayton eingehalten wird. Aus Sicht der Bundesregierung ist es notwendig, dass sich die Bundeswehr weiter an der EU-Mission beteiligt. Der Deutsche Bundestag hat jetzt über die Verlängerung des Balkan-Einsatzes um ein Jahr beraten.
Bei der ersten Lesung im Deutschen Bundestag warb der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Hitschler für die geplante Fortführung des EUFOREuropean Union Force Althea-Einsatzes der Bundeswehr:
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Der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Hitschler zeigte sich überzeugt, der Einsatz EUFOREuropean Union Force Althea wirke. Er sei ein Beitrag zu mehr Frieden und Sicherheit in der Region. „Es wird noch einige Zeit dauern, bis der Einsatz nicht mehr notwendig sein wird“, erklärte Hitschler.
Zentrale Aufgabe von EUFOREuropean Union Force Althea ist die Unterstützung des Dayton-Friedensabkommens, welches den Bosnien-Krieg 1995 beendete und bis heute für Frieden in Bosnien und Herzegowina sorgt. Seit Abschluss dieses Abkommens fanden keine Kampfhandlungen dort mehr statt.
Die Bundeswehr leistet als Teil von EUFOREuropean Union Force Althea ihren Beitrag zur Einhaltung des Friedensabkommens.
Unter anderem beitreibt sie zwei Häuser für die Verbindungs- und Beobachtungsteams und stellt zudem Personal zur Unterstützung des Stabes im Hauptquartier der Mission. Die Teams tragen durch Beobachtung, Patrouillen, den Kontakt zu Bevölkerung, lokalen Akteuren und Institutionen sowie eigene Berichterstattung zum Gesamtlagebild bei.
Das ethnisch und politisch gespaltene Bosnien und Herzegowina ist ein potenzieller Konfliktherd. Die Folgen des Bosnienkriegs in den 1990er-Jahren wirken dort bis heute nach. Ethnische Konflikte prägen den Alltag, dominieren die Politik, blockieren Fortschritt und Reformen. Darüber hinaus versucht Russland, seinen Einfluss in der Balkan-Region auszubauen. Nationalistische Hetze und Hassreden gehören dort mittlerweile wieder zum politischen Diskurs. Zudem strebt die bosnisch-serbische Entität Republika Srpska, ein Teil der Föderation Bosnien und Herzegowina, nach Unabhängigkeit. Diese Gemengelage birgt Eskalationspotenzial in sich. Es ist bislang nicht gelungen, starke gesamtstaatliche Institutionen zu etablieren.
Nach den vergleichsweise ruhig verlaufenen Wahlen am 2. Oktober 2022 erfolgte eine für dortige Verhältnisse rasche Konstituierung der Parlamente. In den Entitäten und auf Gesamtstaatsebene ist die Regierungsbildung unterdessen abgeschlossen. Daran knüpfen sich Hoffnungen auf eine weitere Stabilisierung der Lage. Allerdings kommt es immer noch zu Blockaden im politischen Reformprozess. Das Destabilisierungspotenzial ist in Bosnien und Herzegowina unverändert hoch.
Die Erneuerung des Mandates durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 2. November 2022 fand in Bosnien und Herzegowina breite Unterstützung. Die westliche Staatengemeinschaft sieht daher die Operation EUFOREuropean Union Force Althea auch weiterhin als Garant für Stabilität in der Region an. Deshalb hält auch die Bundesregierung eine Fortsetzung der deutschen Beteiligung an EUFOREuropean Union Force Althea für wichtig.
Nach dem Kabinettsbeschluss und nun den Beratungen in erster Lesung im Parlament berät der Deutsche Bundestag am 23. Juni in zweiter Lesung und stimmt dann auch abschließend ab.
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