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Bundeswehr/Marco DorowMunition für Schützenpanzer Puma und moderne Funkgeräte
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 30. November den Rahmen für die Beschaffung von mehr als 600.000 Schuss Maschinenkanonenmunition für den Schützenpanzer Puma und zum Weiterbetrieb des Cyber Innovation Hubs geschaffen.
Die ersten rund 25.000 Patronen der Munition im Kaliber 30 mal 173 Millimeter sollen noch im Jahr 2022 abgerufen werden. Die Beschaffung der Maschinenkanonenmunition für den Puma dient auch der Sicherstellung des Gefechtsvorrats für die schnelle Eingreiftruppe VJTF. Zudem werden die Patronen für Ausbildung und Übungen der Panzergrenadiere der Bundeswehr benötigt. Insgesamt soll Munition für rund 576 Millionen Euro beschafft werden.
Bundeswehr kann mit Beschaffung eines militärischen UHF Soldatenfunksystems beginnen
Die Bundeswehr kann außerdem nun beginnen, aus einem Rahmenvertrag Hand- und Fahrzeugfunkgeräte zu beschaffen. Die modernen digitalen UHF-Funkgeräte sind für die Umsetzung des Rüstungsprogramms Digitalisierung Landbasierte Operationen (D-LBO) vorgesehen. In Kürze soll auf der Basis des Rahmenvertrags ein erster Abruf zur Ausstattung der der NATO zugesagten Verbände erfolgen – inklusive der bis 2025 zu stellenden Division des Heeres. Die Soldatenfunkgeräte decken über ein modernes digitales Übertragungsverfahren den Kommunikationsbedarf von abgesessenen Kräften. Die Bundeswehr nutzt die gleichen Funkgeräte bereits bei der schnellen Eingreiftruppe VJTF 2023, der „Speerspitze“ des Bündnisses.
Weiterbetrieb des Cyber Innovation Hubs der Bundeswehr
Der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw), der organisatorisch als Abteilung in der BWI GmbH verankert ist, kann für die Jahre 2023 bis 2027 weiterbetrieben werden. Dafür schließt die Bundeswehr einen Vertrag mit ihrem IT-Dienstleister über ein Budget von zehn Millionen Euro pro Jahr, insgesamt also 50 Millionen Euro. Der Hub soll der Bundeswehr den schnellen Zugang zu neuen Cyber- und Informationstechnologien vor allem aus dem Startup-Bereich ermöglichen.
Kurzfristige Beschaffung handelsüblicher IT
Für bis zu 82,25 Millionen Euro können zudem handelsübliche IT-Komponenten beschafft werden. Damit wird ein bestehender Rahmenvertrag entsprechend verlängert, um einen Übergang zum in Ausschreibung befindlichen Nachfolgevertrag zu schaffen.
von Björn Lenz