Sie fliegen über Krisengebieten. Sie bekämpfen Ziele. Sie lassen Medizin und Notrationen der Zivilbevölkerung zukommen. Sie klären auf. Je vielseitiger sich ihre Einsatzmöglichkeiten entwickeln, desto stärker werden sie weltweit diskutiert: Drohnen.
Experten sind sich dabei trotz unterschiedlichster Bewertungen zumindest insoweit einig: Drohnen sind mittlerweile ein fester Bestandteil von heutigen Konflikten.
Aktuelle Konflikte sind über die Jahre hinweg komplexer geworden. Schon lange geht es nicht mehr nur um Staat gegen Staat oder Armee gegen Armee. Häufig stehen unterschiedliche staatliche wie nicht staatliche Parteien in komplizierten und schwer durchschaubaren Beziehungen zu- und gegeneinander. Die Grenzen zwischen bewaffneten Konflikten, Terrorismus und organisierter Kriminalität verschwimmen. Gerade der internationale Kampf gegen den Terrorismus generierte in großem Umfang den weltweiten Einsatz von Drohnen.
Diese würden, so Stefan Oeter, Professor des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht und ausländisches Öffentliches Recht an der Universität Hamburg, für die heutigen Konflikte immer wichtiger werden. Während Aufklärungen per Flugzeuge nur einen Ausschnitt einer Situation zeigen, übertragen Drohnen in Echtzeit viel umfangreicher, ergänzt er. Somit seien sie ein effektives Instrument gegen den Terrorismus, der eine stetige Bedrohung für die Sicherheit vieler Staaten bildet. Eine Sicherheit, nicht zuletzt des Volkes, ohne die auch Menschenrechte vom Staat nicht garantiert werden können. Menschenrechte, die andererseits – wie Kritiker betonen – auch gerade durch Drohneneinsätze verletzt werden können.
Dabei ist es juristisch irrelevant, ob Menschen aus einem bemannten Flugzeug oder aber aus einer unbemannten Drohne erschossen werden, erklärt der promovierte Völkerrechtler Robert Frau vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, Europarecht und ausländisches Verfassungsrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Die Entscheidung, ob ein Waffeneinsatz durch eine Drohne erfolgt, trifft immer noch der Mensch und nicht die Drohne. Daher ist auch der Einwand, der Mensch trete mit Drohnen seine Verantwortung an eine Maschine ab, nicht richtig.
Entscheidend sind die rechtlichen Rahmenbedingungen unter denen ihr Einsatz erfolgt. Liegt ein bewaffneter Konflikt vor, finden die Regeln des humanitären Völkerrechts Anwendung, die durchaus die gezielte Tötung von militärischen Gegnern erlauben und die menschenrechtlichen Vorgaben jedenfalls in Teilen verdrängen. Außerhalb bewaffneter Konflikte bleibt es bei den sicher restriktiveren menschenrechtlichen Vorgaben.
Vor allem aber die Vorteile von Drohnen stehen nicht selten im Schatten. „Force Protection ist ein Aspekt, der unbedingt beachtet werden muss“, so Frau. Ein Staat dürfe und müsse seine Truppen schützen. Aus rechtlicher Sicht wäre daher gegen Beschaffung und Einsatz auch von bewaffneten Drohnen durch die Bundeswehr im Grundsatz nichts einzuwenden. Bislang setzt die Bundeswehr in Afghanistan die von einer israelischen Firma und Airbus geleaste Heron 1 ausschließlich zur Aufklärung ein. Sie macht damit gute Erfahrungen. Die Heron 1 soll ab November auch in Mali als Aufklärungsmittel eingesetzt werden.
Weiter sind die Vertragsverhandlungen zwischen der Bundeswehr und ebenjenen Unternehmen zum Leasen der Drohne Heron TP im Gange. Die bewaffnungsfähige Heron TP ist für mittlere Flughöhen und lange Flugzeiten ausgelegt. Das allwetterfähige Fluggerät wird vorranging zur Aufklärung eingesetzt und kann Bilddaten in Echtzeit übertragen. Ob die Drohne mit oder ohne Bewaffnung eingesetzt wird, soll im jeweils konkreten Fall der Deutsche Bundestag entscheiden.
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