Zwei Soldatinnen stehen nebeneinander und schauen in einen Ordner
© Bundeswehr/Markus Dittrich
KategorieAktuelles

Dienstrechtsänderung: Neue Bewerberpotenziale erschließen

Als Freiwilligenarmee steht die Bundeswehr am Arbeitsmarkt im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern. Daher hat die Bundesregierung am heutigen Mittwoch beschlossen, die Soldatenlaufbahnverordnung flexibler zu gestalten.

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Dienstrechtes der Soldatinnen und Soldaten beschlossen. Mit einem modernen Laufbahnrecht für Soldatinnen und Soldaten wird sichergestellt, dass die Bundeswehr am Arbeitsmarkt im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern konkurrenzfähig bleibt. Im Wesentlichen erweitert die Neufassung die Einstiegsmöglichkeiten in die Bundeswehr besonders für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. So kann benötigtes Fachpersonal für die Bundeswehr schneller gewonnen werden.

Die Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung basiert auf der Personalstrategie vom 1. Dezember 2016. Sie soll nach der Verkündung in Kraft treten.

von Sylvia Börner

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