Soldat bei technischer Arbeit an Hubschrauber
© Bundeswehr/Oliver Lang
KategorieMeldung

Überblick: Die Attraktivitätsoffensive im Gesetzgebungsprozess

Das Ziel der Attraktivitätsoffensive hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen im Juni 2014 vorgegeben: „Die Bundeswehr hat viel zu bieten - und für sie wollen wir die Besten, die auch anderswo auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen haben.“ Dazu behandelt der Bundestag am 30. Januar in erster Lesung das sog. „Artikelgesetz“ - die zweite Säule der Offensive.

Die Bundeswehr benötigt für ihre Aufgaben qualifizierte und motivierte Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigte. Angesichts der demografischen Entwicklung und der Aussetzung der Wehrpflicht wird es für sie immer schwerer, den Bedarf an Fachkräften zu decken. Als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland konkurriert die Bundeswehr bei der Personalgewinnung mit zivilen Arbeitgebern. Sie muss sich mit deren Angeboten messen lassen.

Attraktivitätsoffensive der Bundeswehr

Damit die Bundeswehr in diesem Wettbewerb bestehen kann, wurde im Koalitionsvertrag eine „Attraktivitätsoffensive“ für die Bundeswehr vereinbart. In mehreren Teilschritten soll sie zu einem der attraktivsten Arbeitgeber in Deutschland werden.

Die Attraktivitätsoffensive besteht aus zwei Säulen:

BMVgBundesministerium der Verteidigung und Bundeswehr setzen untergesetzliche Maßnahmen um

Die „Agenda Attraktivität“ enthält 29 Maßnahmen, die nicht per Gesetz geregelt werden müssen. Sie werden durch das BMVgBundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr eigenverantwortlich umgesetzt.

Die Agenda beabsichtigt zahlreiche Verbesserungen in Bereichen wie Führungs- und Organisationskultur, Balance zwischen Familie und Dienst, Karrierepfade, Gesundes Arbeiten und Moderne Unterkünfte. Die Umsetzung soll bis Ende des Jahres größtenteils abgeschlossen sein. Gesamtvolumen: Rund 100 Millionen Euro in fünf Jahren.

Im Interview mit „Bundeswehr aktuell“ äußert sich Verteidigungsstaatssekretär Gerd Hoofe mit dem Fortgang der Umsetzung sehr zufrieden. Erste Veränderungen, wie die Einrichtung von Laptop-Pools für mobiles Arbeiten und die Verbesserung der Unterkünfte an fünf Pilotstandorten seien bereits Realität. Die vielen Maßnahmen würden ihre volle Wirkung entfalten, sobald sie in der Alltagsrealität aller Soldaten angekommen seien.

Bundesregierung erarbeitet „Artikelgesetz“

Die zweite Säule der Attraktivitätsoffensive, das „Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“, wurde gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium erarbeitet. Der Entwurf umfasst Gesetzesänderungen, denen der Bundestag zustimmen muss. Weil sie im Gesetzespaket als einzelne „Artikel“ aufgeführt sind, daher die Bezeichnung „Artikelgesetz“.

Es sieht 22 Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Dienstgestaltung, Vergütung und soziale Absicherung vor. Zum Beispiel soll für die Soldatinnen und Soldaten zukünftig eine gesetzliche Arbeitszeit von 41 Stunden gelten. Daneben soll es mehr Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung und Beförderung geben. Mit einer höheren Besoldung, der Anpassung und Einführung diverser Zulagen sowie einer besseren sozialen Absicherung wird der Dienst in der Bundeswehr auch finanziell attraktiver.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 29. Oktober 2014 beschlossen und an den Bundesrat weitergeleitet. Dieser hat keine Einwendungen erhoben, zumal das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Jetzt liegt der Entwurf dem Bundestag vor, zur endgültigen Beschlussfassung.

Von der Leyen spricht am Rednerpult im Bundestag

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen wird das Artikelgesetz im Bundestag vorstellen.

© Bundeswehr/Carsten Vennemann

Weiterer Gesetzgebungsprozess

Der Gesetzentwurf durchläuft drei Lesungen im Bundestag. Nach der ersten Behandlung im Plenum wird er dem Ausschuss für Verteidigung vorgelegt, der die Federführung hat. Auch in anderen Fachausschüssen (Arbeit und Sozialpolitik, Frauen und Jugend, Finanzen sowie Haushalt, Recht und Verbraucherschutz) wird der Gesetzentwurf beraten und abgestimmt.

Nach Abschluss der Ausschussarbeit wird dem Plenum ein Bericht mit Beschlussempfehlungen für die zweite Lesung vorgelegt. In der Aussprache werden Änderungsanträge behandelt und beschlossen. Sofern keine Änderungen vorgenommen werden, die einen Neudruck des Entwurfs erfordern, kann der Bundestag das Verfahren abkürzen und in der anschließenden dritten Lesung direkt über ihn abstimmen. Nach der Unterzeichnung durch die Bundeskanzlerin und die zuständigen Fachminister und der Prüfung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Zeitplan und Ausblick auf eine dritte Säule

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist frühestens zu Beginn des zweiten Quartals 2015 zu erwarten. Die neuen Regelungen werden in Teilschritten wirksam. Während einige Neuerungen bereits ab dem Tag der Verkündung gültig werden, können organisatorische Maßnahmen wie die Einführung einer gesetzlichen Dienstzeitregelung aufgrund der Vorbereitungen erst Anfang 2016 realisiert werden.

Bis dahin soll auch eine langfristige Personalstrategie der Bundeswehr erarbeitet werden. Diese dritte Säule der Attraktivitätsoffensive wird den Bedarf der Bundeswehr an qualifiziertem Personal langfristig sicherstellen.

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung