Das Ziel der Attraktivitätsoffensive hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen im Juni 2014 vorgegeben: „Die Bundeswehr hat viel zu bieten - und für sie wollen wir die Besten, die auch anderswo auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen haben.“ Dazu behandelt der Bundestag am 30. Januar in erster Lesung das sog. „Artikelgesetz“ - die zweite Säule der Offensive.
Die Bundeswehr benötigt für ihre Aufgaben qualifizierte und motivierte Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigte. Angesichts der demografischen Entwicklung und der Aussetzung der Wehrpflicht wird es für sie immer schwerer, den Bedarf an Fachkräften zu decken. Als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland konkurriert die Bundeswehr bei der Personalgewinnung mit zivilen Arbeitgebern. Sie muss sich mit deren Angeboten messen lassen.
Damit die Bundeswehr in diesem Wettbewerb bestehen kann, wurde im Koalitionsvertrag eine „Attraktivitätsoffensive“ für die Bundeswehr vereinbart. In mehreren Teilschritten soll sie zu einem der attraktivsten Arbeitgeber in Deutschland werden.
Die Attraktivitätsoffensive besteht aus zwei Säulen:
Die „Agenda Attraktivität“ enthält 29 Maßnahmen, die nicht per Gesetz geregelt werden müssen. Sie werden durch das BMVgBundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr eigenverantwortlich umgesetzt.
Die Agenda beabsichtigt zahlreiche Verbesserungen in Bereichen wie Führungs- und Organisationskultur, Balance zwischen Familie und Dienst, Karrierepfade, Gesundes Arbeiten und Moderne Unterkünfte. Die Umsetzung soll bis Ende des Jahres größtenteils abgeschlossen sein. Gesamtvolumen: Rund 100 Millionen Euro in fünf Jahren.
Im Interview mit „Bundeswehr aktuell“ äußert sich Verteidigungsstaatssekretär Gerd Hoofe mit dem Fortgang der Umsetzung sehr zufrieden. Erste Veränderungen, wie die Einrichtung von Laptop-Pools für mobiles Arbeiten und die Verbesserung der Unterkünfte an fünf Pilotstandorten seien bereits Realität. Die vielen Maßnahmen würden ihre volle Wirkung entfalten, sobald sie in der Alltagsrealität aller Soldaten angekommen seien.
Die zweite Säule der Attraktivitätsoffensive, das „Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“, wurde gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium erarbeitet. Der Entwurf umfasst Gesetzesänderungen, denen der Bundestag zustimmen muss. Weil sie im Gesetzespaket als einzelne „Artikel“ aufgeführt sind, daher die Bezeichnung „Artikelgesetz“.
Es sieht 22 Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Dienstgestaltung, Vergütung und soziale Absicherung vor. Zum Beispiel soll für die Soldatinnen und Soldaten zukünftig eine gesetzliche Arbeitszeit von 41 Stunden gelten. Daneben soll es mehr Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung und Beförderung geben. Mit einer höheren Besoldung, der Anpassung und Einführung diverser Zulagen sowie einer besseren sozialen Absicherung wird der Dienst in der Bundeswehr auch finanziell attraktiver.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 29. Oktober 2014 beschlossen und an den Bundesrat weitergeleitet. Dieser hat keine Einwendungen erhoben, zumal das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Jetzt liegt der Entwurf dem Bundestag vor, zur endgültigen Beschlussfassung.
Der Gesetzentwurf durchläuft drei Lesungen im Bundestag. Nach der ersten Behandlung im Plenum wird er dem Ausschuss für Verteidigung vorgelegt, der die Federführung hat. Auch in anderen Fachausschüssen (Arbeit und Sozialpolitik, Frauen und Jugend, Finanzen sowie Haushalt, Recht und Verbraucherschutz) wird der Gesetzentwurf beraten und abgestimmt.
Nach Abschluss der Ausschussarbeit wird dem Plenum ein Bericht mit Beschlussempfehlungen für die zweite Lesung vorgelegt. In der Aussprache werden Änderungsanträge behandelt und beschlossen. Sofern keine Änderungen vorgenommen werden, die einen Neudruck des Entwurfs erfordern, kann der Bundestag das Verfahren abkürzen und in der anschließenden dritten Lesung direkt über ihn abstimmen. Nach der Unterzeichnung durch die Bundeskanzlerin und die zuständigen Fachminister und der Prüfung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist frühestens zu Beginn des zweiten Quartals 2015 zu erwarten. Die neuen Regelungen werden in Teilschritten wirksam. Während einige Neuerungen bereits ab dem Tag der Verkündung gültig werden, können organisatorische Maßnahmen wie die Einführung einer gesetzlichen Dienstzeitregelung aufgrund der Vorbereitungen erst Anfang 2016 realisiert werden.
Bis dahin soll auch eine langfristige Personalstrategie der Bundeswehr erarbeitet werden. Diese dritte Säule der Attraktivitätsoffensive wird den Bedarf der Bundeswehr an qualifiziertem Personal langfristig sicherstellen.
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