Ein Transportflugzeug vom Typ Hercules steht auf der Landebahn.
© Bundeswehr/Jane Schmidt
KategorieRüstung

Der 15. Rüstungsbericht liefert aktuelle Details zu ausgewählten Vorhaben

Die zeitnahe Verbesserung der Ausrüstung und Beschleunigung von Rüstungsprojekten bleiben herausfordernd. Denn die Projekte sind gekennzeichnet durch Lieferengpässe, Preissteigerungen und unvermeidbaren Anpassungen wegen der sich kontinuierlich ändernden technologischen und militärischen Rahmenbedingungen. Der 15. Rüstungsbericht liefert die Details.

Das Interesse an detaillierten und nachvollziehbar dargestellten Informationen zu den laufenden Rüstungsprojekten der Bundeswehr bleibt aktuell sehr hoch. Diesem Informationsbedürfnis folgend wurde nun der 15. Bericht des BMVgBundesministerium der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten erstellt. Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage steht die zeitnahe Verbesserung der Einsatzbereitschaft der dazu notwendigen Ausrüstung im Fokus: „Der am 24. Februar 2022 begonnene völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen die Ukraine hat auch unsere nationale Verteidigungsfähigkeit in den Mittelpunkt gerückt“, heißt es dazu gleich im ersten Satz des Rüstungsberichtes.

Um die nötige Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung zu erreichen, wurde der Bundeswehr ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen vorrangig marktverfügbare Waffensysteme, aber auch Munition, Bekleidung und persönliche Ausrüstung beschafft werden. Die bei den Rüstungsvorhaben relevanten Faktoren behalten trotz der angestrebten Beschleunigung und Steigerung der parallel gemanagten Projekte weiterhin ihre Gültigkeit.

Dabei sind nicht nur die Anforderungen selbst zu berücksichtigen, sondern es sind auch die technische Realisierbarkeit, die Marktverfügbarkeit oder eine multinationale Kooperationsmöglichkeit zu prüfen. Häufig stehen bei Rüstungsvorhaben neue Schlüsseltechnologien und Innovationen im Fokus, weshalb nicht zuletzt auch juristische Expertise nötig wird. Ein greifbares Beispiel dafür sind komplexe Vorgaben für Flüge von unbemannten Flugzeugen im deutschen Luftraum und der Einsatz von Drohnen in den Einsatzgebieten. 

Die Herausforderungen bei Rüstungsvorhaben zeigen sich mit zunehmender Tendenz bei zeitlichen und finanziellen Abweichungen. So beträgt die aktuelle Verzögerung durchschnittlich 41 Monate, gemessen an der ersten parlamentarischen Befassung zu den einbezogenen Rüstungsprojekten, beziehungsweise fünf Monate, sofern der aktuelle Vertragsstand als Maßstab herangezogen wird. Beim Geld sind es 16,9 Milliarden Euro mehr im Vergleich zur ursprünglichen Veranschlagung der Projekte bei Projektbeginn.

Rüstungsprojekte im öffentlichen Berichtsteil

Im Rüstungsbericht werden neben zahlreichen Kennzahlen und Vergleichsreihen auch projektbezogene Informationen zu „ausgewählten, komplexen und sowohl für die Bundeswehr als auch für den politischen Raum bedeutsamen Rüstungsprojekten“ dargestellt. Es handelt sich dabei um übersichtliche Zusammenfassungen der jeweiligen Projektstatusberichte.

•    NATONorth Atlantic Treaty Organization-Hubschrauber 90 TTH / NTH (Sea Lion) / MRFH 
•    Kampfhubschrauber Tiger 
•    Schwerer Transporthubschrauber 
•    Unbemanntes Luftfahrzeug Pegasus
•    Unbemanntes Luftfahrzeug Eurodrohne 
•    Kampfjet Eurofighter
•    Mehrzweckkampfflugzeug Tornado
•    Europäisches Kampfflugzeug Future Combat Air System
•    Transportflugzeug A400M
•    Transportflugzeug C-130J Super Hercules
•    Korvette Klasse 130 2. Los
•    U-Boot Klasse 212 Common Design
•    Fregatte Klasse 125
•    Fregatte Klasse 126
•    Schützenpanzer Puma
•    Taktisches Luftverteidigungssystem
•    deutsch-französisches Kooperationsprojekt Main Ground Combat System

Deckblatt_Rüstungsbericht_15

15. Rüstungsbericht

Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten

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von Andreas  Jensvold

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