Mit dem Gesetz wird die Versorgung und Entschädigung aller wehrdienstbeschädigter Soldatinnen und Soldaten ab 2025 neu geregelt. Kernpunkt ist eine Neustrukturierung der Geldleistungen. Dabei sollen die einkommensunabhängigen Entschädigungsleistungen für Soldatinnen und Soldaten und deren Hinterbliebene deutlich angehoben werden.
Zudem werden die medizinische Versorgung und die berufliche Rehabilitation neu ausgerichtet und an das Leistungsniveau der gesetzlichen Unfallversicherung angeglichen. Der Bundestag billigte am 20. Mai 2021 einen entsprechenden Entwurf des Verteidigungsministeriums.
Mit dem neuen Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechtes wird für die betroffenen Soldatinnen und Soldaten vieles einfacher.
Die Entschädigungen für Betroffene und etwaige Hinterbliebene werden erhöht und der Ausgleich beruflicher Nachteile wird transparenter. Die medizinischen Versorgungsleistungen werden ab 2025 durch die Unfallversicherung Bund und Bahn erbracht.
Das neue Gesetz gilt für alle Soldatinnen und Soldaten unabhängig vom Status und auch davon, ob die gesundheitliche Schädigung im Zusammenhang mit dem Dienst im Inland oder im Ausland eingetreten ist. Der Teilhabegedanke wird gestärkt, indem Teilhabeleistungen zum Ausgleich von Schädigungsfolgen einkommensunabhängig erbracht und zusätzlich für aktive Soldatinnen und Soldaten geöffnet werden.
Durch die transparente Ausgestaltung der Ansprüche wird das Verfahren deutlich beschleunigt und die Qualität der Verwaltungsentscheidungen gewährleistet. Betroffene können ihre Anträge in Zukunft digital stellen. Zum digitalen Workflow gehören dann eine elektronische Akte und Schnittstellen zu anderen Leistungsträgern sowie ein Onlinezugang für eine zeitgemäße barrierefreie Kommunikation
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