Das Bundeskabinett hat am Mittwoch auf Vorschlag von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer eine Regelung zur vollständigen Kostenübernahme des Bundes für die Amtshilfe der Bundeswehr im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Länder und Kommunen müssen demnach für die Amtshilfe der Bundeswehr im Kampf gegen Corona nicht aufkommen.
Die Bundeswehr verzichtet damit nach dem Willen von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer auf die Erstattung der amtshilfegebundenen Auslagen für die Hilfeleistungen. Die Ministerin erklärte: „Ich habe immer gesagt, diese Hilfe ist kostenfrei für die Städte und Kommunen, und ich kann nur dafür werben, dass jeder wirklich diese Hilfe in Anspruch nimmt. Denn mit jeder Infektion, die nicht in ein Altenheim getragen wird, retten und schützen wir Leben. Und das müsste und sollte für alle das höchste Ziel sein.“ Die Regel gilt für alle Amtshilfe-Ersuchen seit März vergangenen Jahres 2020 und ist zunächst bis Ende des Jahres 2021 befristet.
Die Ministerin hatte am 27. Januar 2021 eine entsprechende Vorlage ins Kabinett eingebracht, nach welcher der Bund die Kosten für die Amtshilfe der Bundeswehr in den Ländern gegen die Corona-Pandemie tragen soll. Die Unterstützung der Länder liegt im dringenden Interesse des Bundes.
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