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Corona-Pandemie: Verzicht auf amtshilfebedingte Auslagen

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Verteidigung vorgelegten Vorschlag für einen „Verzicht auf die Erstattung von Auslagen der Bundesbehörden in der SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV2-Pandemie für die bei Ländern und Kommunen geleistete Amtshilfe“ beschlossen.

Die Bewältigung der Corona-Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Kampf gegen das dynamische Infektionsgeschehen ist es maßgeblich, zu jeder Zeit möglichst rasch auf Veränderungen reagieren zu können. Dies ist in der aktuellen Situation oft nur durch eine personelle Unterstützung durch Bundesbehörden im Rahmen der Amtshilfe möglich.

Auch die Bundeswehr leistet hier einen wesentlichen Beitrag – von der Kontaktnachverfolgung in den Gesundheitsämtern über die Unterstützung in Alten- und Pflegeheimen bis hin zur Unterstützung der Umsetzung der Impfstrategie.

Zu der heutigen Beschlussfassung im Kabinett und die Amtshilfe der Bundeswehr hob die Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-Karrenbauer hervor:

„Ich habe immer gesagt, diese Hilfe ist kostenfrei für die Städte und Kommunen und ich kann nur dafür werben, dass jeder wirklich diese Hilfe in Anspruch nimmt, denn mit jeder Infektion, die nicht in ein Altenheim getragen wird, retten und schützen wir Leben und das müsste und sollte für alle das höchste Ziel sein.“

Zur Entlastung der ohnehin stark beanspruchten Länder und Kommunen hat das Kabinett nun einen Beschluss gefasst. Danach verzichten die amtshilfeleistenden Bundesbehörden auf die grundsätzlich zu erstattenden Auslagen für Hilfeleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona-Bekämpfung. Der Beschluss gilt für amtshilfebedingte Auslagen im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021.

Mit dem Beschluss schafft die Bundesregierung eine eindeutige Regelung, die allen Beteiligten Handlungssicherheit gibt. Für die Länder und Kommunen gibt er zugleich Gewissheit bei der Frage der Kostenerstattung, sodass auch etwaige Hemmnisse für eine Antragstellung ausgeräumt werden können. Im Ergebnis stellt der Verzicht einen weiteren und unbürokratischen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie dar. Damit die Hilfe schnell und unkompliziert dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Unbenommen hiervon bleibt das Verfahren zur Bewilligung der Amtshilfe. Die Amtshilfe ist nach den Vorgaben des Grundgesetzes weiterhin einem schriftlichen Antrag der ersuchenden Behörde vorbehalten.

Einzelheiten zur Amtshilfe der Bundeswehr finden Sie auf bundeswehr.de.

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