Ein Transporthubschrauber vom Typ CH-47 Chinook im Flug
© Bundeswehr/Andrea Bienert
KategorieVerteidigungshaushalt

Kabinett: Beschluss zu Haushaltsgesetz 2023 und Finanzplan 2022 bis 2026

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 nebst Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr und den Finanzplan 2022 bis 2026 beschlossen. Das parlamentarische Verfahren soll unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause mit der ersten Lesung des Haushaltsgesetzes 2023 beginnen.

Die Beschlüsse des Bundeskabinetts fallen in eine Zeit besonderer Unwägbarkeiten wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der damit verbundenen disruptiven Veränderungen in Europa. In Zeiten wie diesen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die außergewöhnlichen Herausforderungen schnell und entschlossen anzugehen.

Mit den heutigen Kabinettsbeschlüssen wird die Bundesregierung zugleich ihrer internationalen Verantwortung gerecht. Sie bekennt sich damit zu ihren Verpflichtungen in NATONorth Atlantic Treaty Organization und Europäischer Union. Sie stellt erhebliche Finanzmittel für Verteidigung bereit.

Verteidigungshaushalt 2023

Der Entwurf zum Haushalt 2023 weist aus: Die für den Verteidigungshaushalt 2023 vorgesehenen Ausgaben steigen gegenüber dem Ansatz im Finanzplan um rund 2,76 Milliarden Euro auf rund 50,1 Milliarden Euro und bleiben damit auf einem vergleichbar hohen Niveau. Damit wird dem Bedarf der Bundeswehr im Jahr 2023 Rechnung getragen, besonders in zwei Bereichen: Erhalt der Fähigkeiten und Digitalisierung. Damit die aktuellen Herausforderungen der Bundeswehr bei der Verteidigung bewältigt werden können, wird der Bundeswehr darüber hinaus ein Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Finanzplan bis 2026

Um auch in Zukunft für die sicherheits- und verteidigungspolitischen Herausforderungen gerüstet zu sein, sieht der Finanzplan für das Verteidigungsressort in den Jahren 2023 bis 2026 insgesamt eine Steigerung um rund 12,4 Milliarden Euro im Vergleich zum bisherigen Finanzplan vor.

Sondervermögen Bundeswehr

Das Sondervermögen Bundeswehr ergänzt in den nächsten Jahren den Verteidigungsetat im Bundeshaushalt, rund 8,5 Milliarden Euro sind davon für das Jahr 2023 vorgesehen. Das Geld steht zur Finanzierung von Ausstattung und Ausrüstung der Bundeswehr zur Verfügung, insbesondere für komplexe, überjährige Rüstungsprojekte. Als Beispiele sind Ausgaben für die Führungsfähigkeit/Digitalisierung,  die Korvette der Klasse 130, die Fregatte 126 sowie das Future Combat Air System (FCASFuture Combat Air System), das zukünftige Luftkampfsystem, zu nennen. Die Mittel dienen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit. 

von Jörg Fleischer

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