Ein Tarnkappen-Mehrzweckkampfflugzeug F-35 im Flug
© Bundeswehr/Jane Schmidt
KategorieBeschaffung

Beschaffung bei der Bundeswehr: Schnelligkeit hat Priorität

Die Bundeswehr legt bei der Beschaffung von Material den Turbo ein: Die Inspekteure der Teilstreitkräfte werden im Prozess gestärkt, marktverfügbare Lösungen bevorzugt, Verfahren werden dereguliert und rechtliche Spielräume für die Bundeswehr sollen ausgeschöpft werden. Der Faktor Zeit wird künftig den Beschaffungsprozess bestimmen.

Mit einem Erlass aus dem Verteidigungsministerium und einer Weisung des Generalinspekteurs wird ab sofort das Beschaffungswesen der Bundeswehr grundlegend optimiert. Regelungen und Verfahren werden angepasst. Neues Material soll zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft nun wesentlich schneller die Truppe erreichen.

Zeitenwende fordert Veränderungsbereitschaft

„Um die benötigte Ausrüstung schnell und in der erforderlichen Qualität und Quantität in die Truppe zu bringen, ist die Verbesserung und Beschleunigung des Beschaffungswesens von herausragender Bedeutung“, schreibt Verteidigungsminister Boris Pistorius hierzu in seinem Tagesbefehl. Zeit sei nun der wesentliche Faktor. „Behalten wir bei allem, was wir tun, dieses Ziel stets vor Augen und nutzen wir alle Handlungsspielräume, die wir haben, um auf dem Weg dahin schneller zu werden“, so der Minister. Er appelliert an die Veränderungsbereitschaft: „Diese Bereitschaft ist die Basis, auf der die Zeitenwende gelingen wird.“

Minister Pistorius informierte heute auch das Parlament. Es gehe um „schnelle, pragmatische und spürbare Veränderungen im Beschaffungswesen“, so der Minister in seinem Statement im Bundestag. Dem Faktor Zeit müsse sich alles unterordnen. Das erfordere auch eine gewisse Risikobereitschaft im Beschaffungsprozess: „Es muss mehr Verantwortungsbewusstsein gefördert werden, Fehlerkultur muss gelebt werden.“

Verteidigungsminister Boris Pistorius informiert über die neuen Vorgaben für das Beschaffungswesen der Bundeswehr

Die Zeitenwende erfordert ein zügiges und konkretes Handeln. Russland hat mit der Annexion der Krim 2014 und dem Angriff auf die Ukraine im vergangenen Jahr die europäische Friedensordnung infrage gestellt. Die NATONorth Atlantic Treaty Organization konzentriert sich wieder auf ihren Kernauftrag – die Bündnisverteidigung. Die Streitkräfte müssen also wieder in die Lage versetzt werden, in größeren Verbänden kämpfen zu können. Gleichzeitig wird die Ukraine umfangreich in ihrem Verteidigungskampf gegen Russland mit Material unterstützt – auch aus den Beständen der Bundeswehr.

Mit der Erhöhung des Verteidigungshaushaltes und der Einrichtung des Sondervermögens für die Bundeswehr wurden die finanziellen Voraussetzungen zur schnellen Erhöhung der Einsatzbereitschaft geschaffen. Nun geht es darum, Ausrüstung auch schnell verfügbar zu machen. Dafür müssen über die Jahre entstandene unklare Verantwortlichkeiten mit bloßem Denken in Zuständigkeitsgrenzen, überhöhte Forderungen an die Systeme und überregulierte Verfahren und Prozesse überwunden werden.

Marktverfügbare Lösungen haben Priorität vor Entwicklung

In der Bundeswehr werden marktverfügbare Lösungen ab jetzt gegenüber Neuentwicklungen bei der Beschaffung bevorzugt. So entfallen zeitaufwändige Analysen und Erprobungen. Auch komplizierte Anpassungen der Systeme sollen grundsätzlich vermieden werden. Die bisherige Tendenz, perfekte technische Lösungen zu erreichen, hat sich oft negativ auf Dauer und Kosten einer Beschaffung ausgewirkt.

Oberste Priorität ist für uns alle künftig der Faktor Zeit. Wir setzen für die Beschleunigung da an, wo wir uns selbst Regelungen gegeben haben, die uns stärker einschränken oder bremsen, als es die Gesetzeslage vorsieht. Wo wir uns selbst unnötig Fesseln angelegt haben, werden wir diese nun abwerfen. Ziel ist in erster Linie die schnellstmögliche Realisierung des für die Truppe nutzbaren Produkts.
Tagesbefehl zur Beschleunigung des Beschaffungswesens

Außerdem werden bundeswehrinterne Regelungen bei der Beschaffung, die gesetzliche Regelungen zusätzlich verschärfen, ausgesetzt. Darüber hinaus sollen mögliche Sonderregelungen für die Bundeswehr konsequent ausgeschöpft werden. Zuvor mussten zum Beispiel bei der Beschreibung einer Fähigkeitslücke alle Möglichkeiten der Beschaffung berücksichtigt werden: Kauf eines Ersatzsystems, Entwicklung eines neuen Systems, Übernahme der Aufgabe durch ein gänzlich anderes System oder eine Leasinglösung. Dazu kamen Vergleich sowie Bewertung von Vor- und Nachteilen und Kostenschätzung. Dies alles kostete viel Zeit. Dieses Verfahren wird nun abgekürzt, indem direkt nach einer marktverfügbaren Lösung gesucht wird.

Stärkere Rolle der Teilstreitkräfte bei der Beschaffung

Die Teilstreitkräfte werden bei Rüstungsprojekten künftig mehr Mitsprache haben. Die Rolle der Inspekteure wird im Verfahren gestärkt. Sie können so die Erfahrungen der Truppe besser in den Beschaffungsprozess einbringen. Die Inspekteure sind nun mitverantwortlich für Forderungskatalog und Leistungsbeschreibung eines Beschaffungsvorhabens. Damit wird insbesondere dem großen Interesse der Truppe an schneller Verfügbarkeit des Materials im Verfahren Rechnung getragen.

Mit dem Erlass des Verteidigungsministeriums und der Weisung des Generalinspekteurs wurde nun der Rahmen für ein flächendeckendes Umsteuern in der Beschaffung neu gesetzt. Die Beschaffungsoptimierung ergänzt das im vergangenen Jahr beschlossene Beschaffungsbeschleunigungsgesetz. Es ermöglicht erleichterte Vergabeprozesse für Militärausrüstung, vereinfachte europäische Rüstungskooperationen sowie die stärkere Berücksichtigung deutscher Sicherheitsinteressen bei Vergabeverfahren.

von Florian Manthey

Mehr zum Thema

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung