Ein Kampfjet vom Typ F35A steht zum Start bereit.
© Lockheed Martin Corporation/Todd R. McQueen
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Beschaffung beschleunigen, Einsatzfähigkeit stärken

Die Bundeswehr wird bei der Beschaffung schneller und effizienter werden. Mit dem geplanten Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass neues Material schneller bei der Truppe ankommt. Eine entsprechende Formulierungshilfe für das Gesetzesvorhaben hat das Bundeskabinett heute beschlossen.

Die russische Invasion in der Ukraine erschüttert die Grundfesten der europäischen Friedensordnung. Die Bundesregierung wird auch deshalb künftig deutlich mehr für Verteidigung ausgeben. Im Haushalt 2022 sind im Einzelplan 14 rund 50,4 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber dem Soll des Etats aus dem Jahre 2021 bedeutet dies einen Anstieg um rund 3,4 Milliarden Euro. Bundestag und Bundesrat haben zudem einem Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro zugestimmt, um die Bundeswehr bestmöglich auszurüsten. 

Mit dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro können wir einen großen Schritt gehen und mehr investieren, als wir in den vergangenen zehn Jahren hierfür zur Verfügung hatten.
Verteidigungsministerin Christine Lambrecht

Damit wurden zunächst die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um in dringend benötigtes Material für die Streitkräfte zu investieren. Nun geht es darum, dass Gerät und Ausrüstung auch schnellstmöglich die Truppe erreicht. Mit der heute durch das Bundeskabinett unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in enger Abstimmung mit dem Bundesverteidigungsministerium beschlossenen Formulierungshilfe für den Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen der Bundeswehr“ können Vorschriften zur Beschleunigung sowohl im Vergabe- als auch im Nachprüfungsverfahren zukünftig angewandt werden.

Erleichterungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Der Entwurf sieht vor, dass die Vergabestellen der Bundeswehr – zum Beispiel das BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr – in den nächsten dreieinhalb Jahren vergaberechtliche Erleichterungen nutzen können, um Aufträge schneller zu erteilen, als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich ist. Das soll nicht nur für die Beschaffungen selbst gelten, sondern auch für Bau- und Instandhaltungsleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Rüstungsprojekt stehen. 

Das geplante Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) sieht zum Beispiel folgende Verfahrenserleichterungen vor:

Mit diesen wesentlichen Punkten des Gesetzes soll die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte schnell gestärkt werden. Noch vor der Sommerpause könnte das parlamentarische Verfahren abgeschlossen werden.

von Florian  Manthey

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