Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ (BwEinsatzBerStG) am Donnerstag in dritter Lesung beschlossen.
Das Artikelgesetz sieht zahlreiche finanzielle, soziale und dienstrechtliche Verbesserungen vor, um den Soldatenberuf attraktiver zu machen. Hierfür werden 30 Gesetze und Verordnungen geändert. In den kommenden vier Jahren sollen 380 Millionen Euro investiert werden.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte der Regierung den Gesetzesentwurf Ende Februar vorgestellt. Das Kabinett hatte zugestimmt. Anschließend war das Artikelgesetz am 12. April im Bundesrat, am 9. Mai im Bundestag sowie am 3. und am 5. Juni im Verteidigungsausschuss des Bundestags diskutiert worden. Die Ministerin hatte mit einer Rede im Bundestag für ihr Vorhaben geworben.
Das Artikelgesetz wird am 28. Juni erneut vor den Bundesrat gebracht, um das parlamentarische Verfahren abzuschließen. Wenn der Bundesrat grünes Licht gibt, kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz zeichnen. Das Artikelgesetz wird dann im Bundesgesetzblatt verkündet. Dies wird voraussichtlich im nächsten Monat der Fall sein. Die ersten gesetzlichen Neuerungen sollen noch im Laufe des Jahres umgesetzt werden.