Investitionsprüfung bei Unternehmen der SVISicherheits- und Verteidigungsindustrie

Die Investitionsprüfung ist ein Verfahren, bei dem die Bundesregierung ausländische Direktinvestitionen in deutsche Unternehmen überprüft. Es geht darum, dass ausländische Investitionen nicht zu einer Bedrohung für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung Deutschlands führen. Hintergrund dieser Prüfung ist beispielsweise der Schutz kritischer Infrastruktur, die Verhinderung von Spionage oder die Wahrung der technologischen Souveränität.

In einer Nahaufnahme erkennt man Munition für Maschinengewehre.

So wie in den meisten Industrieländern, gibt es auch in Deutschland gesetzliche Schutzmechanismen, um den Abfluss von sicherheitsrelevantem Know-how zu verhindern

© Bundeswehr/Marie Kellermann


Die rechtlichen Grundlagen für die Investitionsprüfung sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWGAußenwirtschaftsgesetz) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWVAußenwirtschaftsverordnung). Das Verfahren findet unter Federführung des Wirtschaftsministeriums statt. Das Verteidigungsministerium unterstützt bei der Investitionsprüfung, wenn Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie betroffen sind.
 

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