Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft
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Erster Abschnitt des ArtikelsEntwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr. Interessenvertretungen sowie beauftragte Dritte haben nicht wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen.
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr.
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