Rüstungskontrolle
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Ziel von Rüstungskontrolle ist es, ungewollte Eskalationen und Rüstungswettläufe zu vermeiden, um so einen Beitrag zu Risikoreduzierung, Berechenbarkeit und militärischer Transparenz zu leisten. Etablierte Instrumente der Rüstungskontrolle umfassen unter anderem umfangreiche Informationsaustausche über Waffen und Streitkräfte sowie Verifikationsmaßnahmen (zum Beispiel Vor-Ort-Inspektionen). Beispiele für Rüstungskontrollverträge sind der KSE-Vertrag (Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa), der INF-Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces Treaty), SALT I und II (Strategic Arms Limitation Talks) sowie START und NEW START (Strategic Arms Reduction Treaty).