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imago stock&peopleVerdacht auf Betäubungsmittel: Bundeswehr verfügt erste Disziplinarmaßnahmen
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Bundeswehr-interne Ermittlungen haben Mitte Januar zu einer Durchsuchung an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU/UniBw HH) geführt. Grund war der Verdacht auf unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz. Demnach könnten Betäubungsmittel nicht nur konsumiert, sondern auch von Studierenden vertrieben worden sein.
Aktuell wird der Sachverhalt durch die zivilen Strafverfolgungsbehörden und weiterhin bundeswehrintern ermittelt.
Inzwischen sind weitere Verdachtsfälle zum unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln bekannt geworden. Aktuell wird daher von mehreren Beschuldigten ausgegangen. Die Bundeswehr hat auf Grundlage erster Ermittlungserkenntnisse ihrerseits erste disziplinare Sofortmaßnahmen verfügt.
Klar ist: Jeglicher illegale Umgang mit Betäubungsmitteln hat in der Bundeswehr keinen Platz. Abseits einer möglichen straf- und disziplinarrechtlichen Relevanz steht dieser in fundamentalem Widerspruch zum Selbstverständnis der Truppe und den in der Bundeswehr gelebten Werten.
Die Bundeswehr verfolgt hier ohne Wenn und Aber eine „Null-Toleranz-Linie“ – arbeits-, disziplinar- und strafrechtlich. Jedem Verdachtsfall wird entschieden und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln nachgegangen. Der Fokus der laufenden Ermittlungen ist darauf gerichtet, die Verdachtsmomente schnellstmöglich und umfassend aufzuklären und mögliches Fehlverhalten konsequent zu ahnden.
Zeitgleich werden auch Hinweise auf in der Vergangenheit liegende, möglicherweise entwürdigende Aufnahmerituale an der HSU erneut einer Prüfung unterzogen.
Rituale sind vielfältig und können in den Streitkräften zu Integration und Identitätsstiftung beitragen. Sie sind zulässig, sofern sie die Grenzen der guten Sitten und des Anstandes nicht überschreiten und die Rechte der beteiligten Personen dabei nicht verletzt werden. Das bedeutet z.B., dass sie nicht physisch übergriffig, ausgrenzend oder diskriminierend sein dürfen.
Verstöße dagegen werden nicht nur dienstrechtlich verfolgt, sondern können auch Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz darstellen. Hinweise auf Fehlverhalten werden stets verfolgt, untersucht und bei Bestätigung konsequent geahndet.