Ein Stapel Zeitungen
© imago stock&people
KategoriePressemitteilung

Verdacht auf Betäubungsmittel: Bundeswehr verfügt erste Disziplinarmaßnahmen

Bundeswehr-interne Ermittlungen haben Mitte Januar zu einer Durchsuchung an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU/UniBw HH) geführt. Grund war der Verdacht auf unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz. Demnach könnten Betäubungsmittel nicht nur konsumiert, sondern auch von Studierenden vertrieben worden sein.

Aktuell wird der Sachverhalt durch die zivilen Strafverfolgungsbehörden und weiterhin bundeswehrintern ermittelt.

Inzwischen sind weitere Verdachtsfälle zum unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln bekannt geworden. Aktuell wird daher von mehreren Beschuldigten ausgegangen. Die Bundeswehr hat auf Grundlage erster Ermittlungserkenntnisse ihrerseits erste disziplinare Sofortmaßnahmen verfügt.

Klar ist: Jeglicher illegale Umgang mit Betäubungsmitteln hat in der Bundeswehr keinen Platz. Abseits einer möglichen straf- und disziplinarrechtlichen Relevanz steht dieser in fundamentalem Widerspruch zum Selbstverständnis der Truppe und den in der Bundeswehr gelebten Werten.

Die Bundeswehr verfolgt hier ohne Wenn und Aber eine „Null-Toleranz-Linie“ – arbeits-, disziplinar- und strafrechtlich. Jedem Verdachtsfall wird entschieden und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln nachgegangen. Der Fokus der laufenden Ermittlungen ist darauf gerichtet, die Verdachtsmomente schnellstmöglich und umfassend aufzuklären und mögliches Fehlverhalten konsequent zu ahnden.

Zeitgleich werden auch Hinweise auf in der Vergangenheit liegende, möglicherweise entwürdigende Aufnahmerituale an der HSU erneut einer Prüfung unterzogen.

Rituale sind vielfältig und können in den Streitkräften zu Integration und Identitätsstiftung beitragen. Sie sind zulässig, sofern sie die Grenzen der guten Sitten und des Anstandes nicht überschreiten und die Rechte der beteiligten Personen dabei nicht verletzt werden. Das bedeutet z.B., dass sie nicht physisch übergriffig, ausgrenzend oder diskriminierend sein dürfen.

Verstöße dagegen werden nicht nur dienstrechtlich verfolgt, sondern können auch Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz darstellen. Hinweise auf Fehlverhalten werden stets verfolgt, untersucht und bei Bestätigung konsequent geahndet.

Zurück zur Übersicht

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung