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imago stock&peopleRückläufer Fragebogen Neuer Wehrdienst
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86 Prozent der Männer haben NWD-Fragebogen in der vorgesehenen Frist ausgefüllt. Nach Erinnerungsschreiben haben insgesamt mehr als 90% Prozent der Männer den Fragebogen ausgefüllt.
Die Wehrerfassung im Rahmen des Neuen Wehrdienstes ist erfolgreich gestartet. Der Datenabruf bei den Meldebehörden, die Datenverarbeitung, der Versand der Anschreiben und die digitale Bearbeitung des Fragebogens funktionieren reibungslos. Somit können wir die Wehrerfassung, also das Lagebild über die per Gesetz wehrpflichtigen Männer, Schritt für Schritt aufbauen, das Interesse an einem Wehrdienst abfragen und über die diesbezüglichen Möglichkeiten informieren.
Mit Stand 29. April 2026 hat das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr mehr als 206.000 Anschreiben versendet, an Personen aller Geschlechter.
Rund 86 Prozent der angeschriebenen Männer haben den Fragebogen fristgerecht innerhalb von vier Wochen zurückgesendet. Nach einer ersten Erinnerung gaben rund 73% der erinnerten Männer ihre Rückmeldung innerhalb der Fristerweiterung von zwei Wochen ab. Dies bedeutet das mehr als 90 Prozent der angeschrieben Männer im betrachteten Zeitraum den Fragebogen ausgefüllt haben.
Anders lautende Meldungen der vergangenen Tage sind nicht korrekt.
Die Rücklaufquote bei Personen anderen Geschlechts, die den Fragebogen im Gegensatz zu Männern nicht ausfüllen müssen, liegt bei rund drei Prozent.
Das Bundesamt für das Personalmanagement kontaktiert folgend die Interessierten um Informationen über mögliche Verwendungen, zum weiteren Ablauf und zu Beratungs- und Assessmentterminen zu übermitteln.
Durch die Erfahrungen der ersten Monate werden die genutzten Mittel und Wege weiter verbessert, um für jede Interessierte und jeden Interessierten zeitgerecht das passende Angebot bereitstellen zu können.
Aus den positiven Rückläufern des Fragebogens wurden bereits Musterungen (grundsätzliche Eignung) und Assessments (weitergehende Untersuchungen) durchgeführt, Geeignete für konkrete Verwendungen eingeplant und im laufenden Jahr eingestellt.
Die Nichtbeantwortung des Fragebogens stellt für Männer eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das BMVg plant derzeit ein Bußgeld in der Höhe von maximal 250,- Euro. Das verwaltungsinterne Verfahren wird derzeit ausgearbeitet.