Ein Stapel Zeitungen
© imago stock&people
KategoriePressemitteilung

Osnabrücker Erlass regelt neue Grundsätze der Spitzengliederung

Der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, stellt heute im Historischen Rathaus in Osnabrück den „Osnabrücker Erlass“ vor. Nach der Grundsatzentscheidung zur neuen Struktur der Bundeswehr der Zeitenwende gelten ab dem 1. Mai 2024 neue Grundsätze zur Spitzengliederung und Führungsorganisation im Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) und in der Bundeswehr.

Mit den Anfang April beschlossenen Strukturänderungen fokussiert sich der Geschäftsbereich des BMVgBundesministerium der Verteidigung wieder auf eine zeitgemäße Landes- und Bündnisverteidigung. Dies stellt eine Abkehr vom Kontingentdenken der letzten Jahre dar, das den seit März 2012 geltenden Dresdner Erlass prägte. Um die Bundeswehr auf eine kriegstüchtige Bundeswehr der Zeitenwende auszurichten gilt es, die Verantwortlichkeiten, Entscheidungsbefugnisse und das Zusammenwirken aller Ebenen grundlegend zu bestimmen.

Die hierfür festgelegten neuen Grundsätze spiegeln die vollzogenen und eingeleiteten Strukturveränderungen wider und zeichnen das Bild einer klaren Trennung zwischen strategischer, operativer und taktischer Ebene. Neben der erstmals einheitlichen militärischen Führung auf operativer Ebene definiert der Osnabrücker Erlass unter anderem feste Zuständigkeiten des stellvertretenden Generalinspekteurs, die neuen Aufgaben des Operativen Führungskommandos (OpFüKdoOperatives Führungskommando) sowie der Teilstreitkräfte und beantwortet Folgefragen, die sich aus den Strukturänderungen der Streitkräfte ergeben.

Auch die Bundeswehrverwaltung erhält in diesem Rahmen den ausdrücklichen Auftrag, sich auf ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Verteidigungsauftrags durch die Streitkräfte auszurichten und dabei unter anderem die Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte zu gewährleisten.

Verteidigungsminister Pistorius betont:

„Die veränderte Bedrohungslage in Europa lässt keinen Zweifel daran, dass wir uns auf unseren Kernauftrag fokussieren müssen: Landes- und Bündnisverteidigung. Daher werden wir die Bundeswehr so umstrukturieren, dass sie auch so im Verteidigungsfall optimal aufgestellt ist. Wir brauchen eine handlungsfähige und reaktionsschnelle Bundeswehr mit einer klaren Führungs- und Befehlsstruktur. Mit dem Osnabrücker Erlass werden wir diesen neuen Herausforderungen gerecht. Es ist die notwendige formale Grundlage für unsere neue Struktur der Bundeswehr.“

Der vollständige Osnabrücker Erlass kann auf www.bmvg.de abgerufen werden.

Zurück zur Übersicht

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung