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imago stock&peopleKasernen für den Neuen Wehrdienst Pläne für fünf Liegenschaften konkretisiert
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Der zeitgerechte Aufwuchs der Streitkräfte muss sich auch in den vorhandenen Ausbildungskapazitäten widerspiegeln. Insbesondere für den Neuen Wehrdienstes müssen geeignete Liegenschaften gefunden werden und kurzfristig zur Verfügung stehen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat für fünf Liegenschaften die Einleitung konkreter vorbereitender Schritte beauftragt.
Dies betrifft:
die ehemalige Kurpfalz-Kaserne in Speyer (Rheinland-Pfalz),
die ehemalige Unteroffizier-Krüger-Kaserne inkl. des ehemaligen Standortübungsplatzes (StOÜbPl) in Kusel (Rheinland-Pfalz),
die ehemalige Graf-Stauffenberg-Kaserne inkl. des ehemaligen StOÜbPl in Sigmaringen (Baden-Württemberg),
die ehemalige Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest (Nordrhein-Westfalen),
- die ehemaligen Ray Barracks inkl. des ehemaligen US-Übungsplatzes Ockstadt als StOÜbPl in Friedberg (Hessen).
In Speyer, Kusel und Sigmaringen gab es bereits intensive Gespräche mit allen beteiligten Stakeholdern, um die gegenseitigen Interessen zur zukünftigen Nutzung der Liegenschaften offen zu diskutieren. Die erzielten Ergebnisse zeugen von einer Kompromissgemeinschaft, die nicht nur die Bedeutung des Aufwuchses der Bundeswehr unterstreicht, sondern auch die gute Partnerschaft aller Beteiligten. Die nächsten Schritte werden zeitnah in entsprechenden Absichtserklärungen, einem sogenannten Letter of Intent (LoI), festgehalten.
Für die Liegenschaften in Soest und Friedberg stehen diese Gespräche an. Für die ehemalige Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest ist das Treffen bereits im September geplant. Auch in Bezug auf die ehemaligen Ray Barracks inklusive des ehemaligen US-Übungsplatzes Ockstadt als Standortübungsplatz in Friedberg verfestigt sich die Nutzungsabsicht der Bundeswehr. Hier wird ebenfalls ein entsprechender LoI erstellt, auf dessen Grundlage die Wiedernutzung der Liegenschaft erfolgen soll. Da diese Liegenschaft aktuell noch genutzt wird, müssen einige Besonderheiten berücksichtigt werden.
Um zeitgerecht die vertraglichen und baulichen Maßnahmen zur Wiedernutzung der Liegenschaften durch die Bundeswehr umsetzen zu können, sind jetzt die erforderlichen Schritte zu ergreifen. Insbesondere das an die Unterzeichnungen der LoI anknüpfende Landbeschaffungsverfahren muss kurzfristig eingeleitet werden, um die geplanten Ausbildungskapazitäten umsetzen zu können. Dadurch gehen die Liegenschaften wieder in die militärische Nutzung und in den Besitz des Bundesministeriums der Verteidigung über.
Die erläuterten Schritte dienen dazu, rechtzeitig die Voraussetzungen für eine zukünftige Nutzung zu schaffen. Eine Stationierungsentscheidung ist damit noch nicht verbunden.
Wir werden auch weiterhin den vertrauensvollen Austausch und engen Schulterschluss mit den betroffenen Ländern, Regionen und Kommunen fortführen, um diesen Weg gemeinsam und im guten Einvernehmen begleiten und umsetzen zu können.