Ein Stapel Zeitungen
© imago stock&people
KategoriePressemitteilung

Klarstellung: Haushaltssperre Sondervermögen Bundeswehr

In der Augsburger Allgemeinen wird unter der Überschrift „Finanzministerium verhängt Haushaltssperre bei Sondervermögen Bundeswehr“ berichtet, dass das Finanzministerium als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Zahlungen des Verteidigungsministeriums aus dem Sondervermögen stoppt. Diese Aussage ist unzutreffend.

Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMFBundesministerium der Finanzen) verhängte Haushaltssperre bezieht sich auf die im Bundeshaushalt 2023 noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen. Zum Verständnis: Das Sondervermögen Bundeswehr ist prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen. 

Es sind aus dem Sondervermögen heraus allerdings auch neue Vorhaben vorgesehen, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen abgedeckt sein wird. Die restliche Finanzierung ab 2028 soll dann durch den Einzelplan 14 abgedeckt werden. 

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) hat die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen wegen solcher Projekte bis auf weiteres aus eigener Initiative eingeschränkt. Hier wirkt also zunächst die Haushaltssperre. Das bietet dem BMVgBundesministerium der Verteidigung die Möglichkeit, Anträge beim BMFBundesministerium der Finanzen zu stellen, um die Finanzierung auch dieser Projekte aus dem Sondervermögen abzusichern.

Zurück zur Übersicht

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung