Das Kabinett hat heute die gesetzliche Rehabilitierung und Entschädigung von Soldatinnen und Soldaten beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine pauschalierte Entschädigung von 3.000 Euro für jedes aufgehobene wehrdienstgerichtliche Urteil und einmalig 3.000 Euro für andere erhebliche Benachteiligungen vor. Dazu zählen beispielsweise die Entlassung aus dem Dienst, die Entfernung aus der Führungsverantwortung im Truppendienst oder die Versagung von Beförderungen. Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Befassung noch im ersten Halbjahr 2021 in Kraft treten.
Dazu die Verteidigungsministerin:
„Dieser Gesetzentwurf ist ein großes Zeichen gegen Diskriminierung, es ist aber vor allen Dingen ein wichtiger Schritt für die Betroffenen selbst.“
Weitere Informationen finden Sie, neben dem Statement der Bundesministerin der Verteidigung, unter folgendem Link.