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imago stock&peopleKabinett beschließt „Artikelgesetz Zeitenwende“
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Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung das „Artikelgesetz Zeitenwende“ auf den Weg gebracht. Eine Befassung des Deutschen Bundestages soll voraussichtlich Mitte November erfolgen. Mit dem Gesetz soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gestärkt werden.
Der Gesetzesentwurf mit seinem umfangreichen Maßnahmenkatalog ist unmittelbare Reaktion auf die Herausforderungen der Zeitenwende: Mit ihm steigern wir die Attraktivität des Dienstes nachhaltig. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Brigade Litauen, mit der wir die herausfordernde und notwendige Aufgabe zum Schutz der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Ostflanke wahrnehmen.
Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die individuelle Einsatzbereitschaft durch persönliche Anreize und Perspektiven zu stärken. Dadurch wollen wir nicht nur qualifiziertes Personal in den eigenen Reihen halten, sondern auch neues Personal hinzugewinnen. Mit diesen wesentlichen Rechtsänderungen werden wir auch den Herausforderungen der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit mit der notwendigen Flexibilität und Attraktivität begegnen.
Verteidigungsminister Pistorius betont:
„Soldatinnen und Soldaten sowie zivil Beschäftigte, die gemeinsam mit den Streitkräften unserer Verbündeten an der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Außengrenze ihren Dienst leisten, um potentielle Aggressoren abzuschrecken und um uns zu schützen, wollen wir angemessen honorieren. Das Artikelgesetz Zeitenwende wird den Dienst attraktiver machen und die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit stärken. Wir werden damit unseren Soldatinnen und Soldaten persönliche Perspektiven und Anreize bieten, die sich auf den gesamten militärischen Dienst auswirken. Es ist wichtig, dass wir diese Regelungen so schnell auf den Weg bringen, damit gerade auch die Soldatinnen und Soldaten der Brigade Litauen davon profitieren.“
Das Artikelgesetz Zeitenwende definiert verschiedene Handlungsfelder, in denen umfangreiche Verbesserungen vorgenommen werden. Dazu gehören Änderungen im Bereich des Arbeitszeitrechts, des Trennungsgeldrechts, des Besoldungs- und Versorgungsrechts, des soldatischen Dienstrechts, des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Arbeitssicherstellungsgesetzes.
Folgende Verbesserung werden insbesondere bewirkt:
- Die Verfügbarkeit von militärischem Personal, unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, vor allem für Ausbildungs- und Übungsvorhaben wird erhöht.
- Das Arbeitszeitrecht wird flexibilisiert; die Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte wird gefördert – etwa indem zeitliche Belastungen auch in allgemeinen Auslandsverwendungen, wie der Brigade Litauen, finanziell vergütet werden können.
- Die Rahmenbedingungen für die dienstliche Mobilität werden verbessert, um die Entscheidung für einen Umzug oder Rückumzug insbesondere mit Familie nach und von Litauen zu erleichtern.
- Umfangreiche besoldungsrechtliche und versorgungsrechtliche Änderungen tragen unmittelbar zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft bei.
- Dazu gehört auch eine Alarmierungsvergütung für Soldatinnen und Soldaten zur Honorierung besonderer Einschränkungen aufgrund zunehmender Alarmierungsverpflichtungen. Wir sind wegen nationaler und multinationaler Alarmierungsverpflichtungen auf kurze Rückkehrzeiten angewiesen. Wer ständig erreichbar ist und innerhalb weniger Stunden zur Dienststelle zurückzukehren hat, nimmt damit persönliche Entbehrungen in der privaten Lebensführung in Kauf. Das soll auch finanziell abgegolten werden.
- Wir schaffen zudem drei zusätzliche Stellenzulagen für besonders wichtiges Personal, nämlich für Waffensystemoperateure der Drohnen HERON TP, für Combat Controller und für in der hydroakustischen Aufklärung eingesetzte Soldatinnen und Soldaten.
- Wir verbessern die Einsatzversorgung. Es soll unter anderem möglich werden, Einmalentschädigungen bei Unfällen nicht nur im Auslandseinsatz, sondern auch bei mehrtägigen Übungen (etwa in Litauen) zu gewähren. Das soll unsere Soldatinnen und Soldaten bei besonders gefährlichen Diensthandlungen besser finanziell und sozial absichern.
- Der sachliche und räumliche Anwendungsbereich des Arbeitssicherstellungsgesetzes wird erweitert, um die Versorgung der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung besser gewährleisten zu können.
Ein Inkrafttreten der Gesetzesänderungen ist für das Frühjahr 2025 avisiert.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF, 413,4 KB).