Ein Stapel Zeitungen
© imago stock&people
KategoriePressemitteilung

Eurodrohne: Weg frei bis zum ersten Flugbetrieb

Am 3. Februar 2022 zeichnete der für Rüstung zuständige Staatssekretär, Benedikt Zimmer, das zweite Durchführungsabkommen (Implementing Arrangement 2- IA2) zur Eurodrohne.

In dieser Vereinbarung werden die Regelungen zur Entwicklungs- und Fertigungsphase einschließlich des Anfangsflugbetriebs festgehalten. Ziel ist es, den Teilnehmern eine solide Grundlage für die auf ca. 15 Jahre angelegte Zusammenarbeit zu schaffen.

Verteidigungsministerin Lambrecht zeigt sich über diesen Schritt sehr erfreut:

„Wir freuen uns als Lead Nation des Programms sehr über diesen Meilenstein. Das gemeinsame Projekt mit Frankreich, Italien und Spanien ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir in Rüstungsfragen auch immer einen Blick auf europäische Lösungen haben.“

Nachdem im April 2021 die Eurodrohne durch den Haushaltsausschuss gebracht wurde, ist viel Zeit vergangen. Bis zur Zeichnung des Abkommens mussten durch die Partnerländer noch viele Hürden genommen werden. Im engen Schulterschluss mit den anderen Nationen konnte dies nun erreicht werden.

In einem nächsten Schritt werden die vier Nationen gemeinsam mit der OCCAROrganisation Conjointe de Coopération en Matière d’Armement (Organisation Conjointe de Coopération en Matière d’Armement) die Programme Decision (Programmentscheidung) zeichnen. Damit wird die OCCAROrganisation Conjointe de Coopération en Matière d’Armement autorisiert, das Management des Programms zu übernehmen, bevor abschließend der Vertrag mit dem Hauptauftragnehmer – der Firma AIRBUS Defence and Space - gezeichnet wird.

Zurück zur Übersicht

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung