Verteidigungsminister Boris Pistorius hat über die organisatorische Anpassung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) entschieden. Seit der ersten Reorganisation des Geschäftsbereichs des BMVgBundesministerium der Verteidigung im Zuge der Zeitenwende in den Jahren 2023 und 2024, haben sich die sicherheitspolitische Lage und Zielmarken für die Streitkräfte verändert – die Aufgaben des Hauses sind damit komplexer geworden und weiter gewachsen.
Um diese Aufgaben zu bewältigen, gilt es nun die militärische und strategische Führungsfähigkeit zu stärken, die Beschaffung weiter zu beschleunigen und den erforderlichen Aufwuchs der Streitkräfte zu organisieren. Um wirksamer und schneller agieren zu können, bedarf es einer noch engeren Verzahnung und einer daraus abgeleiteten Anpassung der Spitzengliederung und Führungsorganisation des BMVgBundesministerium der Verteidigung. Mit den getroffenen Entscheidungen schreiben wir den Osnabrücker Erlass konsequent fort.
Verteidigungsminister Pistorius betont:
„Sicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe – von Ministerium und Truppe. Die Herausforderungen sind – aufgrund der internationalen Bedrohungslage - größer und komplexer geworden. Die neuen NATONorth Atlantic Treaty Organization-Fähigkeitsziele und unsere nationalen Prioritäten, unter anderem der Operationsplan Deutschland, geben uns eine klare Richtung vor: Deutschland muss mehr Verantwortung übernehmen. Das bedeutet zusätzliche Anstrengungen in der Beschaffung, beim personellen Aufwuchs und bei der Einsatzbereitschaft. Diesen Herausforderungen trägt die Re-Organisation des BMVgBundesministerium der Verteidigung nun Rechnung.“
Für die Struktur des BMVgBundesministerium der Verteidigung heißt das konkret:
Zukünftig wird die Leitungsebene mit drei statt bisher zwei beamteten Staatssekretäre gestärkt. Staatssekretär Nils Hilmer wird künftig für die Themen Aufwuchs der Bundeswehr (Personal und Infrastruktur), Haushalt und Verteidigungspolitik zuständig sein. Zugleich übernimmt Hilmer die Funktion des Stellvertreters des Ministers (im Innenverhältnis) und damit auch in dessen Vertretung die Rolle als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt.
Jens Plötner wird als Staatssekretär zukünftig für Rüstung sowie Innovation und Cyber zuständig sein und maßgeblich die Beschleunigung der Beschaffung koordinieren und die Innovationsfähigkeit der Bundeswehr stärken.
Dr. Jan Stöß wird als dritter Staatssekretär die Verwaltungsaufgaben verantworten und entsprechend die Verwaltungs- und Rechtsthemen übernehmen.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr wird in seiner militärstrategischen Führungsfähigkeit weiter gestärkt und fokussiert seine Verantwortung auf die Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung. Durch einen 2. Stellvertreter im Operativen Führungskommando wird außerdem eine noch direktere Verbindung geknüpft.
Im Zuge der Organisationsentscheidungen wurde auch der Planungs- und Führungsstab einer entsprechenden Evaluierung unterzogen. Um die Prozesse im Haus noch schlanker und besser an den Bedarfen der Hausleitung zu orientieren, wird es hier zu einer Straffung kommen. Während ein Lage- und Führungszentrum (ehem. Lagezentrum) und ein Element für die Gesamtkonzeption und Planung der militärischen Verteidigung dem Generalinspekteur zugeordnet wird, übernimmt der sog. „Steuerungsstab Leitung“ weiterhin das zentrale Auftragsmanagement.
Auch die Struktur der Abteilungen wird sich zum 1. Oktober 2025 verändern. Aus den bislang zehn Abteilungen werden acht: Künftig wird es zwei Hauptabteilungen („Streitkräfte“ und „Aufwuchs“) sowie die Abteilungen Zentrales, Rüstung, Innovation und Cyber, Politik, Haushalt und Recht geben. Darunter gliedern sich insgesamt 25 Unterabteilungen. Dabei bleiben die Dotierungen der Führungsebenen unverändert, sodass es mit der Neustrukturierung und Reduzierungen von Abteilungen und Unterabteilungen auch zu Einsparungen in der B-Besoldung kommen wird. In einem nächsten Schritt soll mittelfristig das BMVgBundesministerium der Verteidigung verschlankt werden, um den nachgeordneten Bereich zu stärken. Dies zahlt unmittelbar auf die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ein.
Diese neue Struktur führt zu mehr Flexibilität und erlaubt eine bessere Steuerung der einzelnen Themen in Breite bzw. Tiefe. So werden eng verknüpfte Aspekte zukünftig insbesondere in den Hauptabteilungen auch aus einer Hand gesteuert und verantwortet. Dafür werden beispielsweise einzelne Abteilung aus ihrer jetzigen Systematik gelöst und diesen neuen (Haupt-)Abteilungen zugeordnet.
Die Umsetzung der heutigen Entscheidung wird in drei Schritten erfolgen. Dabei erhalten die (Haupt-)Abteilungsleitungen insbesondere die Gelegenheit, ihre Aufgabenzuschnitte zu überprüfen. Hieraus resultierende notwendige bzw. begründete Änderungen werden in den Organisationsstrukturen mit Wirkung zum 1. Januar 2026 vorgenommen.
Nachfolgend zu diesen Grundstrukturen werden die Regelungen des Osnabrücker Erlasses, zunächst durch Ergänzungserlass, entsprechend angepasst.
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