Das Bundesministerium der Verteidigung ist das zentrale Führungselement des Bundesministers als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte im Frieden sowie als Ressortchef der Bundeswehrverwaltung.
Höchst interessant. Die Arbeit des Ministeriums ist von dem verfassungsrechtlichen Leitbild des Primats der Politik geprägt. „Gemeinsames Denken und Handeln“ für den gemeinsamen Erfolg bestimmen das Selbstverständnis der Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung und dienen gleichzeitig als Maßstab.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat seine Dienstsitze in Berlin und Bonn. Die Aufteilung auf diese zwei Dienstsitze beruht auf dem „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz)“.
Die Aufteilung der Organisationseinheiten auf die beiden Dienstsitze ist im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben nach den Kriterien effektiver Zusammenarbeit, Leitungsnähe sowie Teilnahme am parlamentarischen wie interministeriellen Prozess entschieden worden.
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