Internationaler Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof (IstGH) hat die Aufgabe, Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression zu ahnden. Er wird aber nur aktiv, wenn nationale Gerichte nicht bereit oder aber unfähig sind, eine bestimmte schwere Straftat zu verfolgen, bzw. wenn diese Gerichte nicht vorhanden sind. Zusätzlich muss der Staat, auf dessen Territorium das Verbrechen begangen wurde oder der Staat, dessen Staatsangehöriger der mutmaßliche Täter ist, das Statut des IstGH ratifiziert haben. Allerdings kann der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dem IstGH Fälle auch ohne diese Voraussetzungen überweisen.

Am 1. Juli 2002 ist das von 139 Staaten unterzeichnete und von 76 Staaten ratifizierte Statut des IstGH in Kraft getreten. Deutschland hat die Ratifikationsurkunde am 11. Dezember 2000 in New York hinterlegt. Dem 18-köpfigen Richtergremium gehört auch der deutsche Jurist Hans-Peter Kaul an, der am 11. März als Richter am IstGH vereidigt wurde. Im Mai 2002 hat die amerikanische Regierung eine vorläufige, 12-monatige Immunitätsregelung für amerikanische Staatsbürger erwirkt. Sitz des IstGH ist Den Haag.

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