Was geschieht, wenn Freiwilligkeit nicht ausreicht?
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Wenn es die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte erforderlich macht, entscheidet der Bundestag per Gesetz über weitere Maßnahmen. Diese sollen dann die Lücken zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der tatsächlichen Zahl der zur Verfügung stehenden schließen. Die „Bedarfswehrpflicht“ ist nicht mit der Wehrpflicht früherer Tage zu vergleichen.