Ministerin Lambrecht spricht am Rednerpult im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.
© Bundeswehr/Sebastian Wilke
KategorieVerteidigungshaushalt

Verteidigungshaushalt 2022 beschlossen

Wegen des Ukraine-Krieges erlangt die Aufstellung des Verteidigungshaushaltes in diesem Jahr besondere Aufmerksamkeit. Denn der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zeigt, wie wichtig gut ausgestattete Streitkräfte sind.

Nach einer langen Zeit des Sparens steigt seit einigen Jahren der Verteidigungsetat wieder. Nunmehr sieht der sogenannte Einzelplan 14 für das Haushaltsjahr 2022 mehr als 50 Milliarden Euro für die Bundeswehr vor. Das entspricht einem Plus von rund 3,5 Milliarden Euro gegenüber dem Haushaltssoll 2021. Der Verteidigungshaushalt schafft damit die wesentliche Grundlage dafür, die Bundeswehr einsatzbereiter und damit Deutschland wehrhafter zu machen.

Hierzu sagt Verteidigungsministerin Christine Lambrecht: „Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dass wir Verteidigung wieder als eine zentrale Aufgabe unserer Gesellschaft betrachten. Sicherheit fällt nicht vom Himmel. Sie muss täglich errungen und verteidigt werden: für uns und für kommende Generationen, deren Sicherheit davon abhängt, welche Investitionen wir heute anschieben.“

Um den erhöhten Finanzbedarf zur Stärkung der Fähigkeiten in der Landes- und Bündnisverteidigung zu decken, wird aktuell daneben über ein Sondervermögen Bundeswehr beraten, um vor allem komplexe überjährige Vorhaben finanzieren zu können.

Beschlossen: Mehrausgaben für Rüstung

Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages, in der regelmäßig letzte Details geklärt werden, erhielt wegen des Ukrainekrieges in diesem Jahr ganz besondere Aufmerksamkeit. Im Vorfeld der abschließenden Beschlussfassung im Plenum, der sogenannten zweiten und dritten Lesung, war zu klären, zu welchen Ausgaben der Einzelplan in diesem Haushaltsjahr ermächtigen soll. „Bereinigt“, also abschließend geprüft, enthält der Einzelplan 14 unter anderem auch mehr Mittel für Rüstungsinvestitionen – ein Plus von 1,87 Milliarden Euro auf 12,2 Milliarden Euro. Statt 8,7 Milliarden Euro in 2021 sind für militärische Beschaffungen nun 9,9 Milliarden Euro eingeplant. Der Finanzansatz für Forschung, Entwicklung und Erprobung neuer Systeme erhöht sich zum Beispiel um 625 Millionen Euro und für die Materialerhaltung um 513 Millionen Euro. 

Mit dem Budget soll zum Beispiel die Vollausstattung der Soldatinnen und Soldaten mit ihrer persönlichen Ausstattung und allen Bekleidungssätzen schnell beschafft werden. Weiterhin können große Rüstungsvorhaben wie die Beschaffung der Eurodrohne, des Systems PEGASUSPersistant German Airborne Surveillance System (PErsistent German Airborne SUrveillance System) zur weiträumigen Überwachung und Aufklärung aus der Luft oder der Seefernaufklärer P-8A Poseidon fortgesetzt werden. Daneben werden die Stufe 3 des satellitengestützten Kommunikationssystems der Bundeswehr (SatComBw) und die Fortsetzung der Digitalisierung der Bundeswehr ermöglicht.

Weiteres Verfahren

Den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich am 3. Juni 2022 beschließen. Nach einer weiteren Beratung im Bundesrat am 10. Juni 2022 wird das Gesetz verkündet werden können. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird zugleich die vorläufige Haushaltsführung für das laufende Haushaltsjahr enden.

von Christina Moritz

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