Eine Soldatin überprüft ihre persönliche Ausrüstung für einen Einsatz, um sie Herum stehen viele Kisten und Rucksäcke.
© Bundeswehr
KategorieAktuelles

Kabinett beschließt Entwurf des Gleichstellungsfortentwicklungsgesetzes

Das Kabinett hat am 26. Juli den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr beschlossen. Damit soll das militärische Gleichstellungsrecht an das bereits novellierte zivile Bundesgleichstellungsgesetz angepasst werden. Aber auch weitere Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht.

Die im Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz gebündelten Maßnahmen sollen die personelle Einsatzbereitschaft sichern und die Bundeswehr weiter als modernen Arbeitgeber aufstellen. Zudem leistet die Gesetzesnovelle einen Beitrag zur Geschlechtergleichstellung im Sinne von Ziel 5 der UNUnited Nations-Agenda für nachhaltige Entwicklung. Das Gesetz ist ein sogenanntes Mantel- oder Artikelgesetz: Mit ihm sollen gleichzeitig mehrere Gesetze unterschiedlicher Inhalte geändert werden.

Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten werden durch das Gesetz analog zu den Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes deutlich gestärkt. Außerdem soll der Anteil von Soldatinnen in allen Bereichen der Streitkräfte erhöht werden, insbesondere in Führungspositionen.

Ein wesentliches weiteres Ziel des Gleichstellungsfortentwicklungsgesetzes ist die bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Hierzu zählt zum Beispiel eine bessere finanzielle Unterstützung in der Kinderbetreuung. Zudem sollen Soldatinnen und Soldaten bei der Betreuung von Familienangehörigen noch stärker unterstützt werden, gerade wenn es in Krisenlagen oder im Bündnis- oder Verteidigungsfall notwendig ist. Betreuungskosten sollen daher leichter und in größerem Umfang erstattet werden können.

Ein weiteres wichtiges Anliegen des Gesetzes ist der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei Versorgungsbeziehenden mit einem vorübergehend erhöhten Ruhegehaltssatz. Nach dem neuen Gesetz werden sie eine Beschäftigung über den Rahmen eines Minijobs hinaus ausüben können, ohne dass der Anspruch auf vorübergehende Erhöhung des Ruhegehalts entfällt.

Außerdem sorgt das neue Gesetz dafür, dass Reservedienstleistende der aktiven Truppe bei der Prämie für besondere Einsatzbereitschaft gleichgestellt werden.

Jedes Gesetz bedarf einer Zustimmung des Bundestages. Dieser wird deshalb nach der Sommerpause über den Entwurf beraten.

von Barbara Gantenbein

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