Militärfahrzeuge fahren über die Rampe aus einem Frachtschiff
© Bundeswehr/Marco Dorow
Kategorie25-Millionen-Euro-Vorlagen

Strategischer Seetransport weiter gesichert

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 22. April 2020 grünes Licht für die weitere deutsch-dänische Kooperation beim strategischen Seetransport gegeben. Die Vereinbarung ist offen für weitere Partner.

Mit Dänemark soll die bereits seit 2006 bestehende und bewährte Kooperation beim strategischen Seetransport über das Jahr 2022 hinaus fortgesetzt werden. Damit sichert sich Deutschland diese Fähigkeiten für weitere zehn Jahre.

Erweiterte Leistungen

Noch im Frühjahr soll ein entsprechendes Memorandum of Understanding zwischen den beiden Regierungen unterzeichnet werden. Die verfügbaren Schiffstransportkapazitäten sollen dabei entsprechend der deutschen Verpflichtungen gegenüber der NATONorth Atlantic Treaty Organization steigen. Auch sollen die Schiffe in kürzerer Zeit bereitgestellt werden. Die deutsch-dänische Kooperation wird offen für die Beteiligung weiterer Partner gestaltet.

Bewährte Kooperation

Bereits seit 2006 arbeiten Deutschland und Dänemark beim strategischen Seetransport zusammen. Dabei werden gewerbliche Roll-on-roll-off-Schiffe durch langfristige Charterverträge gesichert für die Nutzung durch beide Partner verfügbar gemacht. Die beiden Partner stärken damit ihre Fähigkeiten und tragen zu einer effektiven, NATONorth Atlantic Treaty Organization-übergreifenden Verlegeplanung bei. In Zeiten, in denen beide Nationen keine Kapazität nutzen, wird diese auch an andere Nationen weiter verchartert. Deutschland ist so eine von wenigen „Gebernationen“ im Bereich dieser knappen Ressource. Daraus resultierende Einnahmen reduzieren auch weiterhin die Ausgaben für die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Dänemark.

Das am Mittwoch vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beratene Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von insgesamt rund 124 Millionen Euro wurde als 25-Millionen-Euro-Vorlage vorgelegt. Unter den Begriff 25 Millionen-Euro-Vorlage fallen alle Beschaffungs- und Entwicklungsprojekte der Bundeswehr ab einem Investitionsvolumen von 25 Millionen Euro. Diese bedürfen der gesonderten Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

von Alexander Schröder

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