Sind Frauen auch verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen?
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Personen anderen Geschlechts können den Fragebogen ausfüllen oder Wehrdienst leisten – für sie sind jedoch alle Schritte freiwillig. Die Verpflichtung zum Ausfüllen des Fragebogens oder die Musterung für Männer ergibt sich aus Artikel 12a des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Wehrpflichtgesetz. Für eine Verpflichtung von Frauen wäre eine Grundgesetzänderung notwendig.