Soldaten angetreten beim Beförderungsappell
© Bundeswehr/Niklas Pritzsche
KategorieMeldung

Sicherheitsüberprüfung für Bewerber: Bundestag berät Gesetzänderung

Der Deutsche Bundestag hat am 10. November in erster Lesung eine Änderung des Soldatengesetzes beraten, die die Sicherheitsüberprüfung angenommener Bewerber bei der Bundeswehr ermöglicht. Damit werde die Extremismusprävention umfassend gestärkt, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Markus Grübel.

Extremistinnen und Extremisten sollen bei der Bundeswehr keine Gelegenheit bekommen, sich militärisch ausbilden zu lassen, um die erworbenen Fähigkeiten für Gewalttaten zu nutzen. Mit der Änderung des Soldatengesetzes sollen ab Juli 2017 alle Soldatinnen und Soldaten, die in die Bundeswehr eingestellt werden, eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durchlaufen.

Die Ausbildung bei der Bundeswehr sei qualitativ hochwertig, erklärte Staatssekretär Grübel im Parlament. Extremisten müssten dafür nicht nach Syrien reisen. Es genüge die Grundausbildung in Hammelburg. „Die Bundeswehr darf nicht zum Ausbildungscamp für Extremisten, Islamisten, Gewalttäter und Terroristen werden. Das wollen wir verhindern“, so Grübel.

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