Zwei Soldaten bereiten das Hissen der Regenbogenflagge vor.
© Bundeswehr/Tom Twardy
KategorieTabu & Toleranz

Rehabilitierung homosexueller Soldaten: Die Aufarbeitung dauert weiter an

Auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Rehabilitierung homosexueller Soldatinnen und Soldaten können Betroffene weiterhin die Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung beim Verteidigungsministerium beantragen. Dies ist ein deutliches Zeichen der Kameradschaft und ein Bekenntnis zur Vielfalt – nach jahrzehntelanger Diskriminierung.

Im Juli 2021 ist das „Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ (SoldRehaHomG) in Kraft getreten. Es ermöglicht den Betroffenen, eine Rehabilitierung und Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligungen zu beantragen und hebt darüber hinaus wehrgerichtliche Urteile auf, soweit diese aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen ergangen sind. Im Gesetz heißt es:

Ist jemand als Soldatin oder Soldat oder als Reservistin oder Reservist der Bundeswehr vor dem 3. Juli 2000 wegen der in Absatz 1 genannten Handlungen, wegen homosexueller Orientierung oder wegen ihrer oder seiner geschlechtlichen Identität dienstrechtlich nicht nur unerheblich benachteiligt worden, so wird festgestellt, dass die Benachteiligungen aus heutiger Sicht Unrecht waren. […]
§1, Abs. 2, SoldRehaHomG

Die Bundeswehr hat ihre seinerzeitige diskriminierende Praxis – Homosexuelle durften etwa keine Führungsverantwortung übernehmen – als Unrecht erkannt und mit der Aufarbeitung begonnen Mittlerweile bekennen sich die deutschen Streitkräfte eindeutig zu Vielfalt und Toleranz. Das war nicht immer so: Bis ins Jahr 2000 hinein waren homosexuelle Soldaten und Soldatinnen in der Bundeswehr unerwünscht. Sie mussten ihre Sexualität verleugnen oder berufliche Nachteile bis hin zum Karriereaus hinnehmen. Betroffene werden seit Inkrafttreten des Gesetzes rehabilitiert und mit einer Pauschale in Höhe von 3.000 Euro für nicht unerhebliche dienstrechtliche Benachteiligungen und das ihnen damit zugefügte persönliche Leid entschädigt.

Vertrauensvolle Kommunikation mit der RehaHom-Stelle

Entschädigung und Rehabilitierungsurkunde können auch weiterhin bei der Rehabilitierungs- und Entschädigungsstelle der Bundeswehr beantragt werden. Die Antragsteller und Antragstellerinnen können dabei auf eine sensible Kommunikation vertrauen. Darüber hinaus würden die Fälle wohlwollend geprüft, erklären Swantje Kräber und Laura Quintana Carmona, die zuständigen Referentinnen im Verteidigungsministerium. Die Entschädigung hat vor allem einen symbolischen Wert. „Die Rehabilitierung ist auch ein Angebot der Aussöhnung, das von den vielen Antragstellern auch so wahrgenommen wird“, so die beiden Referentinnen.

Ausdrückliches Bekenntnis der Leitung des BMVgBundesministerium der Verteidigung zum Projekt SoldRehaHom

Die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat im Jahr 2020 Betroffene ausdrücklich um Verzeihung gebeten. Ihre Nachfolgerin Christine Lambrecht erneuerte das Bekenntnis zum Unrecht der Vergangenheit am 1. Juli 2022 mit einem sichtbaren Zeichen: Zur Jährung des Stichtages aus dem SoldRehaHomG, dem 3. Juli 2000, setzte sie persönlich erstmalig am Dienstgebäude des BMVgBundesministerium der Verteidigung in Berlin die Regenbogenflagge und damit öffentlich ein Signal der Kameradschaft an von früheren Diskriminierungen Betroffene. 

Auch Verteidigungsminister Boris Pistorius hat in diesem Jahr die Regenbogenflagge am Berliner Bendlerblock gehisst. Gleichzeitig wurde am Bonner Dienstsitz des Verteidigungsministeriums die Flagge gehisst.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden bislang 175 Anträge gestellt. In 135 Fällen wurde vollständig oder teilweise dem Antrag stattgegeben. Es wurden Entschädigungsleistungen in Höhe von 393.000 Euro ausgezahlt. In wenigen Fällen wurden bereits zuvor geleistete Zahlungen auf die Entschädigung angerechnet.

von Florian Manthey

Mehr zum Thema

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung